Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

notwendigen Schritte zur gerichtlichen Ahndung der erwähnten Zeitungsmit­teilung im Sinne von § 10 des genannten Gesetzes zu tun. 3 *** Der Finanzminister hat gemeldet, daß die ordentlichen Einnahmen der Landeskasse nicht für die Deckung des täglich wachsenden Öffentlichen Bedar­fes ausreichen; deshalb bittet er um die Vollmacht, eine Finanzoperation vor­zunehmen, durch die ihm auf einmal eine größere Summe Geldes zur Verfügung steht: Beschluß: Der Finanzminister wurde zur Emission von Schatzkammeran­weisungen bis zur Höhe von zwei Millionen Pengőforint und mit 5% Zinsen bevollmächtigt. Desgleichen wurde er bevollmächtigt, bis zum Werte von 12 500 000 Forint Papiergeld unter der Voraussetzung auszugeben, daß die zu emittierenden Banknoten kleiner als 5 Forint sein sollen und immer zwei Fünftel der emittierten Banknoten mit dem ihrer Einlösung dienenden Silber und Gold gedeckt sein müssen. In dem Falle, daß das Land bei einzelnen Bankiers keinen Kredit fände, zu dessen Beschaffung ebenfalls die Durchfüh­rung der erforderlichen Schritte angeordnet wurde, und die Emission des Pa­piergeldes unaufschiebbar wäre, wurde der Finanzminister zu dessen möglichst baldiger Emission bevollmächtigt, selbst dann, wenn die Banknoten deswegen nicht vollkommen gegen Nachahmung gesichert wären, allerdings so, daß diese sofort hergestellten Banknoten nur als provisorisch gelten und später durch andere ausgetauscht werden. ~* Gleichzeitige Abschrift von Anton Vörös. MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára, Minisztertaná­csi jegyzőkönyvek (H 5) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Ministerratsprotokolle (H 5)]. - Veröf­fentlicht: KLÖMXII. Nr. 124. 15. [BUDAPESTI, 21. MAI 1848 In der Ministerratssitzung am 21. Mai. Der Ministerpräsident hat die sofortige Vereidigung auf die Verfassung des im Lande garnisonierenden Militärs beantragt. Beschluß: Nachdem der antragstellende Ministerpräsident als provisori­scher Kriegsminister auf die an ihn gerichtete Aufforderung des Ministerrates, ob es nicht bei dieser Vereidigung durch einzelne fremdstämmige Truppen, falls diese vielleicht die Eidesleistung verweigern, zum Skandal kommen könne? die Verantwortung nicht auf sich nehmen konnte, hält es die Regierung für zweck­mäßig, die Eidesleistung bis zur Ankunft des Kriegsministers, die täglich zu erwarten ist, zu verschieben. 1 Gleichzeitige Abschrift von Antori Vorös. MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára, Minisztertaná­csi jegyzőkönyvek (H 5) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Ministerratsprotokolle (H 5)]. - Veröf­fentlicht: KLÖMXII. Nr. 126.

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