Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
Ministerratssitzung: Der Ministerpräsident legt dem Rat den Brief des königlichen Kommissars Ladislaus Csány vor, in dem er Meldung über die erneuten Skandale in Agram macht, besonders darüber, daß die sich in Agram zügellos benehmende illyrische Partei zum Beweis ihrer feindlichen Absichten nicht nur die Portraits der Regierungsmitglieder, sondern auch des Palatins und königlichen Statthalters öffentlichen Ortes zuerst zum Hohn aufgehängt und dann unter Schmähungen verbrannt hat, ohne durch den Banus, vor dessen Wohnung sie den Anschlag mit dem Bild des königlichen Statthalters verübten, daran gehindert zu werden. Beschluß: Das ungarische Ministerium macht es dem königlichen Kommissar Hrabovszky zur Pflicht, infolge seiner Entsendung in Agram zu erscheinen und den in obiger Meldung uns zur Kenntnis gegebenen Anschlag streng zu untersuchen, und wenn er ihn als wahr befinden sollte, gegen alle, die an der Aufhängung und Verbrennung des Portraits des königlichen Statthalters teilgenommen haben, so auch gegen den Banus, der diese Straftat nicht seiner Pflicht gemäß verhindert hat, so vorzugehen, wie es das Gesetz in solchen Fällen, wo die Person des unverletzlichen Statthalters Seiner Majestät verletzt wurde, verfugt, wobei es den königlichen Kommissar Hrabovszky darauf aufmerksam macht, daß in einem ähnlichen Fall, wenn sich die Anklage bewahrheiten sollte, unsere Gesetze die Verhaftung des Angeklagten vor dem Urteil befehlen. 1 *** Aufgrund der aus allen Teilen des Landes eingetroffenen besorgniserregenden Nachrichten brachte das ungarische Ministerium seine Überzeugung zum Ausdruck, daß die das Land bedrohenden Gefahren am sichersten so abgewendet werden könnten, wenn der König wenigstens eine Zeitlang in dieser seiner Heimat Wohnung nähme und die Politik der Gesamtmonarchie gemäß nachdrücklicheren Prinzipien geführt würde, und deshalb wurde der königliche Statthalter gebeten, selbst an das königliche Hoflager zu reisen, diese Überzeugung der Regierung dem Monarchen mitzuteilen und ihn zugleich um die Verlegung seiner Wohnung nach Budapest zu bitten. - Der königliche Statthalter hat dieser Bitte der Regierung stattgegeben und versprochen, daß er selbst zum König reisen werde. 2 *** Der Innenminister hat gemeldet, daß in Nummer 56 der Zeitung „Marczius 15-ke" die Nachricht enthalten war, die Regierung habe den Palatin zum provisorischen König ausgerufen. - Damit diese Falschmeldung sich nicht im Lande verbreite und Unruhe auslöse, wird die Beschlagnahme dieser Nummer der genannten Zeitung verfügt. - Der Ministerrat beauftragte den Justizminister, auf Grund von § 19 des Gesetzes Nr. XV über die Pressevergehen, die