Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
eingesandt und wünscht, daß er falls notwendig über das zum Ofner Generalkommando gehörende Militär verfugen kann; daß ihm so bald als möglich die für eine Batterie nötigen Kanoniere und Pferdegespanne geschickt werden; daß der Aufrührer Georg Radák 5 steckbrieflich gesucht werde; - daß jenen Truppen, die zur Unterdrückung der Rebellion eingesetzt werden, eine Zulage gegeben werde. Zum Schluß meldet er, daß das Bataillon des Regiments Erzherzog Leopold Ludwig, das ausschließlich aus Leuten serbischer Muttersprache besteht, gegen Serben nicht eingesetzt werden kann. Es wurde beschlossen: Hinsichtlich des ersten: Das Ofner Generalkommando ist zu informieren, daß es die nötigen Maßnahmen ergreifen soll, daß der betreffende Teil des ihm unterstehenden Militärs wenn nötig zur Verfügung des königlichen Kommissars Peter Csernovics bereit stehe, hinsichtlich der Kanoniere ist ebenfalls das Ofner Generalkommando aufzufordern, die Kanoniere für eine Batterie nach Kikinda hinabzuschicken, da die Kanonen von Temeschwar dorthin transportiert werden. Da die Ubersendung der Pferdegespanne wegen der größeren Entfernung zu großem Zeitverlust führen würde, wird der königliche Kommissar beauftragt, die nötigen Gespanne anzuordnen. Zur steckbrieflichen Suche nach Georg Radák wurden die entsprechenden Verfügungen getroffen. Hinsichtlich der Zulage: bevor diese angewiesen wird, ist das Ofner Generalkommando zu fragen, was in ähnlichen Fällen von Exekutive oder Rebellionsunterdrückung der übliche reguläre normale Zulagesatz ist. Schließlich, falls der königliche Kommissar den Einsatz des obenerwähnten Bataillons gegen die Rebellen serbischer Zunge als gefährlich betrachte, wird er zu dessen Austausch gegen das Bataillon des in Szegedin garnisonierenden Regiments Erzherzog Franz Karl, das ungarischer Zunge ist, bevollmächtigt; im übrigen müssen die erheblichen Kosten dieses Transportes mitberücksichtigt werden, und deshalb ist dieser nur notwendigenfalls vorzunehmen. Das Verbot der Pferdeausfuhr aus der österreichischen Monarchie nach dem Ausland und nach Italien wurde auch auf Ungarn ausgedehnt, überall dort, wo die ungarische Grenze ans Ausland stößt. Gleichzeitige Abschrift von Anton Vörös. MOL, 1848/49-i minisztériumi levéltár, Minisztertanácsi jegyzőkönyvek (H 5) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Ministerratsprotokolle (H 5)]. - Veröffentlicht: KLÖMXII. Nr. 79. b) Auszug aus dem Protokoll der Ministerratssitzung in Pest am 1. Mai 1848 [4.] Die Namensänderung und Einbürgerung wird zum Aufgabenbereich des Innenministers gehören. 6 Als angefragt wurde, ob sich die Stellung des Richters 3 an der Septemviraltafel mit der Obergespanschaft vertrage - wurde