Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)
Ministerratsprotokolle
uiig ausschließlich durch das ungarische Ministerium ausgeübt werden kann, 2 in dieser Hinsicht aber, wie feststellbar, von seiten des Wiener Kriegsministeriums bisher noch keine geeignete Instruktion erging, 3 hat das ungarische Ministerium allen Generalkommanden in Ungarn und den verbundenen Teilen zur Kenntnis gegeben, 4 daß sie im Sinne des erwähnten Gesetzes ihre Befehle ausschließlich von diesem Ministerium empfangen und jeder Ungehorsam als Widersetzlichkeit gegen das Gesetz betrachtet werden wird; den gleichen Generalkommanden wird zugleich auch aufgetragen, daß sie über die in ihrer Verwaltung befindlichen Zeughäuser und Kriegsvorräte unverzüglich einen detaillierten Bericht für das Ministerium geben, daß das Temescher Generalkommando Damjanich vom Regiment Rukavina aus Italien schnellstens rückberufe und das Ofner die wünschenswerte Verfügung hinsichtlich des Vorgehens der zur Untersuchung der in seiner Hand befindlichen Zeughäuser und Kriegsmaterialien entsandten Kommission tätige. Von all diesem den Außenminister [sie!] zu benachrichtigen, wurde zu dem Zweck beschlossen, damit er dies dem Wiener Hofkriegsrat beziehungsweise dem Kriegsministerium zur Kenntnis gebe, 5 des weiteren die möglichst baldige Entsendung 6 Generalmajor Rousseaus zwecks vorläufiger Übernahme der Militärangelegenheiten erreiche und in Wien erkläre, das ungarische Ministerium werde beim besten Willen nicht verhindern können, daß die öffentliche Meinung sich nicht einmal äußerlich empöre, wenn die Rückkehr des in Italien befindlichen Heeres noch lange ausbleibe. Er solle also auf den italienischen Ausgleich und die möglichst baldige Ubersendung der Gesetze drängen. 7 [7.] Der mit dem Kriegsministerportefeuille beauftragte Minister Lazarus Mészáros ist immer noch in Italien. Am heutigen Tage hat das Ministerium eine mit Kurier zu schickende Aufforderung an ihn gerichtet, damit er seinen endgültigen Entschluß fasse.8 [3.-4.] Den freien Gemeinden der Militärgrenze hat das Ministerium zu schreiben verfügt, daß sie je zwei Abgesandte nach Budapest schicken, die das Ministerium über ihre Verhältnisse aufklären und ihre Wünsche vortragen. Ebenso wurde verfügt, die betreffenden Generalkommanden aufzufordern, daß sie aus jedem Regiment in der Militärgrenze je zwei Abgesandte zur ausführlicheren Erörterung der Militärgerenzeninteressen senden. 9 Gleichzeitige Abschrift von Anton Vorös. MOL, 1848/49-i minisztérium levéltára. Minisztertanácsi jegyzőkönyvek (H 5) [MOL, Regierungsarchiv 1848/49, Ministerratsprotokolle (H 5)] - Veröffentlicht: KLÖMXII. Nr. 14. b) Protokoll des am 16. April abgehaltenen Ministerrates 1. Hinsichtlich der kroatischen Angelegenheit wird mit Ankunft Seiner Hoheit des Palatins in seiner Anwesenheit die hinsichtlich Kroatiens zu verfolgende Politik beschlossen werden, wenn es im Ministerium einen Meinungsunterschied geben sollte, die mit der Gegenmeinung werden abtreten. 10 2. Nachdem der Hofkriegsrat in Wien beziehungsweise der Wiener Kriegsminister immer noch über die ungarischen Generalkommanden verfügt,