Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

Beschluß. Der Palatin und königliche Statthalter wurde gebeten, wenn er nächstens nach Wien reist, dort mit dem Banus zu verhandeln und diesen nach Ofen zu beordern, wo er seine Verhältnisse zum ungarischen Ministerium klären könne, da seine Befugnis im übrigen auch durch die Gesetze bestimmt ist. Sollte allerdings der Banus zögern, sich an diese zu halten, so solle der Palatin beim Monarchen den notwendigen Befehl durchsetzen, und auf jeden Fall solle dem Banus die Abhaltung der Landeskongregation solange verboten werden, bis er in dieser Hinsicht mit dem ungarischen Ministerium verhandelt hat. III. Das Postamt von Schemnitz hat gemeldet, der dortige Stadtrat habe es angewiesen, die an die in den örtlichen Schulen lernenden slowakischsprachi­gen Jugendlichen gerichteten Briefe dem Stadtrat zu übergeben, was es aber ohne höhere Anordnung nicht erfüllen zu dürfen glaubt. Beschluß. Die Beschlagnahme von Privatbriefen kann nur dann angemes­sen sein, wenn bereits ein Strafverfahren angeordnet wurde; da das in diesem Falle nicht vorliegt, wird dem Postamt durch den Ministerpräsidenten kundge­tan werden, daß wegen Vermeidung der Beschlagnahme von Privatbriefen beim Stadtrat von ihm auf eigenem Wege verfugt wurde. IV Baron Ignaz Lederer, Kommandierender General in Ungarn, 14 meldet, daß er für den Transport von 300 Soldaten des den Namen von Fürst Schwar­zenberg tragenden Regimentes nach Linz ein Dampfschiff von Pest nach Ko­morn beordert hat, aber die Pester Agentur der Dampfschiffahrts-Gesellschaft das Schiff ohne ministerielle Anweisung hinaufzuschicken zögert; ähnlicher­weise beschwert er sich, daß in Pest der Weitertransport einer aus 100 Mann bestehenden übersetzenden Truppe behindert wurde, in welcher Hinsicht er also bittet, die nötigen Anordnungen zu tun. Beschluß. Durch vom Palatin zu signierende und vom Verkehrsminister gegenzuzeichnende Verordnung ist der sich in Pest aufhaltende Minister Gab­riel Klauzál aufzufordern, daß er die Hinaufsendung der gewünschten Dampfschiffes durchsetzt, ohne Aufmerksamkeit zu erregen; - die Maßnah­men hinsichtlich der übersetzenden Truppe von 100 Mann bleiben bis zur Ankunft des Ministeriums in Pest in der Schwebe. 15 V Der Finanzminister wurde zur Abwendung der sich in Oberungarn zeigenden Hunger und Not angewiesen, 150 000 Pengőforint anzuweisen, der den königlichen Kommissar Madocsányi beauftragt, von diesem Geld Saatge­treide zu kaufen, es unter den Bedürftigen zu verteilen und Sorge dafür zu tragen, daß das verteilte Getreide auch wirklich zur Saat verwendet wird. 16 VI. Mit Unterschrift des Palatins und Gegenzeichnung des Ministerpräsi­denten wurde eine Verordnung 17 an den früheren Vizekanzler Ladislaus Szö­gyényi zu richten beschlossen, durch die 1. erklärt wird, daß alle Arten von Ausgaben der Hofkanzlei 18 von nun an eingestellt werden; 2. angeordnet wird, daß die eingereichten und noch nicht behandelten Petitionsbriefe den Bittstellern mit der Anweisung zurückerfolgt werden sol­len, daß sie ihre Ansuchen an das zuständige Ministerium richten sollen; und jene Gegenstände, zu denen die Statthalterei 19 oder die Munizipialbehörden

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