Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

genfalls zu verringern war, begann die Arbeit des gesamten Amtes bei Perso­nalmangel der Hilfsämter zu stocken. Dennoch hatten sie die schlechteste Bezahlung - als ein Erbe der Dikasterien -, was vom Ministerium noch da­durch gesteigert wurde, daß man viele von ihnen nicht anstellte, sondern „zur Weiterarbeit verpflichtend" nur provisorisch beschäftigte. Damit verlor das ungarische Ministerium die Sympathie der beachtlich großen Beamtenschicht. Dieser Verlust zeigte sich auch daran, daß nur ein Bruchteil der niederen Beamten der Regierung nach Debrezin folgte. Darüber ausführlich F. Kiss 1987, 147,151. 4 Im Konzept durchgestrichen wurde: es wurde beschlossen. Dem Gesetz nach war für die Ministergehälter provisorisch - bis zum Beschluß des Reichs­tages - der Palatin zuständig (§ 38 des Gesetzes Nr. III des Jahres 1848). - Der Reichstag behandelte die Dotierung der Minister und Ministerialbeamten im Laufe der Budgetvorlage im August. 5 Der Reichstag behandelte das Ministerpräsidentengehalt in seiner Sitzung am 31. August. Beér-Csizmadia 210. 6 Im Ministerium des Äußern kam nicht nur dem Minister, sondern allen mehr Geld zu. Die höheren Gehälter wurden noch durch Zulagen erhöht: personengebundenes und Quartiergeld. So erhielt der Abteüungsdirektor Mi­nisterialrat Georg Bartal z. B. ein Jahresgehalt von 5000 Forint; dazu perso­nengebunden 1000 und für Quartier 800 (insgesamt 6800). Dies läßt sich mit dem Gehalt von 3500 Forint der Abteilungsdirektoren in Pest vergleichen, das höchstens noch durch Tagegeld und Reisekosten erhöht wurde, oder mit dem der wesentlich mehr Verantwortung tragenden Staatssekretäre. 1849 gab es verglichen mit dem Durchschnittsgehalt in den Ministerien hohe Gehälter im Büro des Gouverneur-Präsidenten. b Im Konzept kommen die Präsidialsekretäre vor den Bürodirektoren. 7 Das Rechnungsamtspersonal der Dikasterien wurde entsprechend der Kom­petenzen auf die Ministerien verteilt, ohne jedoch überall eine Rechnungsab­teilung einzurichten und Beamte dafür zu ernennen. Ihre Situation wurde nicht endgültig geregelt, ähnlich derer der übrigen Hilfsämter. 8 Nach § 25 des Gesetzes Nr. III des Jahres 1848 bekommen die Beamten und Diener der alten Regierungsbehörden - ob sie nun in Ministeriumsabtei­lungen arbeiten oder nicht - ihr volles früheres Gehalt. Die Minister stellten ­schon aus Gründen der Sparsamkeit - viele frühere Beamte ein bzw. beschäf­tigten sie ohne Ernennung für die ihnen ohnehin zukommende Bezahlung. Diese im Grunde rationale Praxis wurde von der linksgerichteten Presse star­ker Kritik unterzogen. Die Presse und die Redner der Volksversammlungen sahen in dem Verfahren der Regierung ein Zugeständnis an das frühere System, eine Gefahrdung des revolutionären Geistes, obwohl doch in erster Linie die Gesetzesverfügung hätte kritisiert werden können. Darüber ausführ­lich s.: FKiss 1987, 143 f. 9 Unseres Wissens war dies die einzige Ministerratsmaßnahme in der im übrigen recht wichtigen Siegelfrage. - Uber die Siegel: Kumorovitz.

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