Erzsébet Fábián-Kiss: Die ungarischen Ministerratsprotokolle aus den Jahren 1848–1849 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 29. Budapest, 1998)

Ministerratsprotokolle

10 Aufgrund dieses Beschlusses des Ministerrates arbeitete der Gerichtshof als Ergebnis gemeinsamer Organisierung durch das Finanz- und Justizminis­terium ab Anfang Juli provisorisch. Das Gericht wird von den damaligen Orga­nisationsübersichten als Teil des Finanzministeriums bezeichnet. Sein Vorgänger bei der gerichtlichen Verfolgung der Fälle von Schmuggel war die Ungarische Hofkammer. Gerichtspräsident wurde 1848 Graf Moritz Almásy, der frühere erste Vizepräsident der Kammer. Sein eigener Aktenbestand blieb nicht erhalten. Trotz des mangelhaften Schriftgutes des Ministerrates kann festgestellt werden, daß sich der Ministerrat nicht durchdacht genug mit Organisations­und Personalfragen befaßt hat. (Siehe noch 15., 19. April). Man hat die in der Praxis verwirklichten Normen z. B. über die Geschäftssprache der Regierung, über die verantwortliche Administration bis hinab zu den einzelnen Amtern, über die Bedingungen der Verwendbarkeit in den Amtern nicht festgelegt oder nicht publiziert; man entschied in Kompetenzfragen fallweise und zumeist aufgrund der Praxis der Dikasterien. Eine Ausnahme ist das Gesetz Nr. XXIX des Jahres 1848 über die öffentlichen Beamten, wonach sich die Unabsetzbar­keit außer durch Gesetz einzig auf die richterlichen Beamten bezieht. - Die Gehälter wurden zwar ganz allgemein festgelegt, aber gerade der weite Rah­men trug dazu bei, daß die Geldsummen von vielen Umständen beeinflußt wurden. Darüber ausführlich: F. Kiss 1987, 152 f. Nach Zeugnis des Konzeptes war Széchenyi in der die obigen Punkte be­handelnden Sitzung nicht anwesend. Auch er hat aber in seinem Tagebuch die Sitzung vom 17. festgehalten, wobei er auf folgende Gegenstände hinweist: Ernennungen von Obergespanen, Finanzprobleme, der königliche Kommissar in Südungarn Csány bittet um Militär (289). Vermutlich gab es an diesem Tag zwei Sitzungen - was oftmals vorkam -, und von der einen werden wir nur aus dem Tagebuch des Verkehrsministers informiert. 19. April 1848 1 Vgl. Punkt 1 des Protokollkonzeps vom 16. April! Der Palatin traf am 18. in Pest ein. Szeremlei, I. 72. - Von Széchenyi wissen wir, daß der Rücktrittsge­danke vor allem bei Ludwig Batthyány und Kossuth weiter bestand, wenn Jellacic im Amt bliebe (299). Die Kurzfassung des lateinischen Briefinhaltes: Die Beziehung Ungarns, Kroatiens, Dalmatiens und Slawoniens ist durch Ge­setz geregelt. Die ungarische Regierung besteht auf jeden Fall auf dem Gesetz. Es gibt Fragen (Zeitpunkt der kroatisch-dalmatinisch-slawonischen Landes­kongregation, Ernennung eines Kommissars für die Einsetzung des Banus Jellacic usw.), die persönliche Kontakte erfordern würden. Die Regierung will die Wünsche der erwähnten verbundenen Teile durchsprechen und bemüht sich um Stärkung des Vertrauens mit den erwähnten Ländern. Sie fordert Jellacic auf, bis zum 10. kommenden Monats nach Pest zu kommen. In den kroatisch-slawonischen und dalmatinischen Teilen kann die Einberufung der Landeskongregation nicht mehr verschoben werden. KLÖM XII. 42. - Im

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