Jakó Zsigmond: Erdélyi okmánytár I. (1023-1300) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 26. Budapest, 1997)

FORSCHUNG DER MITTELALTERLICHEN DIPLOMATISCHEN QUELLEN IN SIEBENBÜRGEN

DIE ZUKUNFTSPERSPEKTIVE Nachdem wir umrissen haben, wie die mittelalterlichen Urkundentexte Siebenbürgens bis heute überliefert wurden, sei nun darauf hingewiesen, wie die mit dem vorliegenden Band beginnende Reihe der wissenschaftlichen Forschung Zugang zu diesem kostbaren Erbe verschaffen möchte. Wir sind der Überzeugung, daß der chronische Quellenmangel der an der Vergan­genheit des mittelalterlichen Ungarns interessierten Geschichtswissenschaften nur durch die bewußte Verbindung der Editionsweise durch Regesten mit der modernen Reproduk­tionstechnik in absehbarer Zeit behoben werden kann. Auszüge mittelalterlicher Urkunden in modernen Sprachen sind heute bereits unumgänglich infolge der Beschränkung latei­nischer Sprachkenntnisse auf einen engen Kreis der Mediävisten, selbst im Kreise der Berufshistoriker. Die fachmäßig redigierte ungarische Regeste orientiert jeden in kurzer Zeit über die geschichtlichen Informationen, die aus der Quelle zu beziehen sind, und führt andrerseits all jene zu den Originalen, die auch die lateinischen Texte brauchen. Mit Hilfe der modernen Regestenwerke ist für das durchschnittliche historische Interesse das vollständige mittelalterliche Urkundenmaterial viel schneller zu erschließen als mit der früheren Editionsweise; die in der lateinischen Sprache und in der Paläographie be­wanderten Fachleute können sich leichter die Faksimilia der unveröffentlichten Urkunden verschaffen; schließlich wird die Herausgabe der überaus arbeitsintensiven und kostspiel­igen Urkundenbücher dadurch rationalisiert, daß die wichtigen Dokumente, die in ihrem vollen, lateinischen Text gedruckt werden sollten, in Kenntnis des Gesamtmaterials aus­gewählt werden können. Die Reihe, deren erster Band hier vorliegt, unternimmt in der hier dargelegten Auffassung die Erschließung des gesamten urkundlichen Erbes des hi­storischen Siebenbürgens. Um die Einheit der Reihe auch später bewahren zu können, ist es notwendig, nach­stehend den Inhalt gewisser Begriffe und einige befolgenswerte Grundsätze gleich am Anfang klarzustellen. Unter dem „historischen Siebenbürgen" verstehen wir jene ehemalige Entwicklungs­einheit, die innerhalb des Königreichs Ungarn unter der Jurisdiktion des siebenbürgischen Woiwoden stand, bestehend also aus den sieben Komitaten von Innertranssylvanien, aus dem Szekler- und dem Sachsenland. Aus dem Partium rechnen wir hierzu die Komitate Mittel-Szolnok und Kraszna, nicht aber Zaránd. Die beiden ersteren Komitate gehörten nämlich bis zum XV. Jahrhundert unter die einstweilen ungeklärte gemischte Jurisdiktion des Palatins und des Woiwoden, bildeten aber später eine Einheit mit Innertranssylvanien, während Zaránd durch sein Schicksal jederzeit mit der Ungarischen Tiefebene verbunden war. Auch die geschichtlichen Quellenverhältnisse des hier definierten Gebietes bilden eine Einheit. In bezug auf die Urkunden betrachten wir als „mittelalterlich" nicht die Periode vor 1527, sondern vor 1542, denn die tatsächliche Wandlung in der Geschichte sowohl der ungarischen Staatlichkeit wie auch Siebenbürgens datiert nicht von der verlorenen Schlacht bei Mohács (1526), sondern von der Eroberung der Landeshauptstadt Ofen durch die Türken (1541).

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