Jakó Zsigmond: Erdélyi okmánytár I. (1023-1300) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 26. Budapest, 1997)
FORSCHUNG DER MITTELALTERLICHEN DIPLOMATISCHEN QUELLEN IN SIEBENBÜRGEN
Zu den eigentlichen Urkunden im Sinne der Diplomatik zählen wir die Briefe, die Verrechnungen, die Konskriptionen, kurzum die Schriften der Geschäftsführung, d. h. sämtliche Produkte der praktischem (nicht literarischen) Schriftlichkeit Die aus narrativen Quellen oder Gesetzen erhältlichen siebenbürgischen Angaben konnten nur ausnahmsweise, in begründeten Fällen unter die Regesten aufgenommen werden, da diese Informationen in eigenen Publikationen unschwer auffindbar sind. Im vorliegenden Band bewog uns die Ärmlichkeit der urkundlichen Angaben dazu, mit den narrativen Quellen und den Aufzeichnungen eine Ausnahme zu machen, die uns über die örtlichen Geschehnisse des Mongolensturmes orientieren können. Beim Sammeln des Materials zur vorliegenden Publikation strebten wir im Falle des mittelalterlichen Ungarns die möglichste Vollständigkeit an, ohne die Person des Ausstellers zu beachten. Von den Urkunden ausländischer Aussteller betrachteten wir aber die Aufarbeitung solcher Dokumente als unsere Aufgabe, die bereits im Druck erschienen sind. Die Veröffentlichung des gewiß bedeutungsvollen und hauptsächlich im Vatikanischen Archiv aufbewahrten ausländischen Materials von ungewisser Menge stellt eine deutlich getrennte Aufgabe der Zukunft dar. Angesichts der engen Verflechtung der siebenbürgischen und ungarländischen urkundlichen Quellen verfahren wir bei ihrer Trennung nach konsequent durchgesetzten Grundsätzen. Als siebenbürgisch gilt jedes Dokument, das sich auf das historische Territorium, auf hiesige Siedlungen und Einwohner bezieht, bzw. jede andere Urkunde, die zur Erkenntnis des Lebens der Vorerwähnten Angaben zu liefern vermag. Falls es unter den im Text aufgezählten Grundbesitzen auch nur einen einzigen siebenbürgischen gibt, gehört das betreffende Dokument in das Urkundenbuch. Die Gesichtspunkte der siebenbürgischen Forschung entscheiden, ob bei solchen Urkunden mit gemischten Beziehungen ein Auszug (Regeste) des vollständigen Textes oder nur von dessen siebenbürgischer Beziehung in die Publikation gehört. Von ungarländischen Urkunden, in denen siebenbürgischen Ereignisse erwähnt sind, werden Auszüge gemacht, in denen die siebenbürgischen Beziehungen im lateinischen Original angeführt werden. So verfuhren wir beispielsweise mit den Urkundenteilen, in denen die siebenbürgischen Geschehnisse des Bürgerkrieges unter dem Juniorkönigtum von Stephan V erwähnt werden. Urkunden oder deren Teile, die von der ungarländischen Tätigkeit oder Besitzungen der Woiwoden, Bischöfe, anderen Würdenträgern oder Einwohner Siebenbürgens handeln, können nur dann in die Publikation aufgenommen werden, wenn sie in bezug auf Befugnisse und Zusammenhänge aufschlußreiche lokale siebenbürgische Beziehungen haben. Die Bände der Reihe umfassen also sämtliche siebenbürgische Urkundentexte, die im Original oder in Transumpten aus der Zeit vor dem XVII. Jahrhundert erhalten geblieben und z. Z. auffindbar sind. Von den in späteren Abschriften überlieferten und in der geschichtlichen Literatur bisher nicht benützten Texten kommen nur jene in Betracht, die in den vorerwähnten handschriftlichen Abschriftensammlungen vorkommen. Die große Menge der meist unachtsam gefertigten oder fehlerhaft datierten späteren Abschriften kann erst nach der Fertigstellung dieser Regestenbände aufgearbeitet werden. Ohne diesen ist nämlich nicht mit Sicherheit festzustellen, welche Abschrift einen aus anderer Stelle nicht bekannten Text enthält.