Jakó Zsigmond: Erdélyi okmánytár I. (1023-1300) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 26. Budapest, 1997)

FORSCHUNG DER MITTELALTERLICHEN DIPLOMATISCHEN QUELLEN IN SIEBENBÜRGEN

bereits 1280 ein Siegel besaßen (Nr 384). Trotzdem entstand selbst unter der Bevölkerung der höchstenwickelten siebenbürgischen Städte der gesellschaftliche Anspruch auf den Gebrauch der Schriftlichkeit erst nachdem Gewerbe und Handel innerhalb ihrer Mauern beträchtliche Ausmaße erreicht hatten. Hermannstadt — nach eigener Benennung damals noch eine villa — fertigte zwar schon 1292 eine Urkunde über die Eigentumsübertragung des Hospitals zugunsten der Kreuzritter aus, doch ganz gewiß auf Wunsch der kirchlichen Partei (Nr 508). Es bedurfte noch der Entwicklung von mehreren Jahrzehnten, bis die Ausstellung von Urkunden durch siebenbürgische Städte gegen Mitte des XIV. Jahrhun­derts in der örtlichen Praxis endgültig verwurzelt war. In zunehmenden Maße galt dies für die örtliche Geschäftsführung, obwohl die Anfange auch in dieser Beziehung bis zum Ende des XIII. Jahrhunderts zurückreichen. Soweit wir einer Angabe zweifelhafter Authentizität glauben können, stellten die Szekler von Telegd 1280 in einem Kaufgeschäft eine Urkunde (Nr 384) aus. Da aber einer der Parteien ein Sachse war, wirkten auch führende Personen von Schäßburg am Rechtsgeschäft mit und die Vereinbarung wurde mit dem Siegel von Hermannstadt bekräftigt; daher ist auch dieses Dokument eher als ein Produkt der städtischen, als der örtlichen, szeklerischen Schriftlichkeit zu betrachten. Die wirkliche Lage in der Provinz spiegelt sich besser in einem Text aus 1299 über eine Sache zwischen Szeklern und Sachsen (Nr 527). Alle anderen Angaben deuten darauf hin, daß die Anfänge der provinziellen Schriftlichkeit in Siebenbürgen mit der Praxis der sächsischen Kirchenleute und der begüterten „Gräven" zu verbinden und vom letzten Ende der Arpadenzeit zu rechnen sind. Die Bedeutung der Schrift als Beweiskraft wurde in der weltlichen Gesellschaft Sieben­bürgens verständlicherweise von den größten Gutsbesitzern zuerst erkannt. Banus Mikud vom Geschlecht Kökenyes-Radnöt und seine Verwandtschaft stellten schon zwischen 1285 und 1288 mehrere Urkunden unter eigenem Namen (Nr 418, 421, 434, 435) aus. Möglicherweise hatten solche vornehme Leute schon damals ihren eigenen Schreib­kundigen, wahrscheinlicher ist jedoch, daß auch sie sich an den Notar des glaubwürdigen Ortes am Domkapitel wandten, oder gelegentlich andere kirchliche Personen in Anspruch nahmen, um ihre Urkunde zu verfassen, wie das auch Zerias Beldi tat im Jahre 1295 (Nr 534). Doch diese bescheidenen Keime der privaten Beurkundungen konnten auch in Siebenbürgen nicht ausreifen, denn laut ungarischer Rechtsauffassung galten nur die mit authentischem Siegel versehenen Dokumente als glaubwürdig. Solche Siegel besaßen aber nur die glaubwürdigen Orte und die höchsten Würdenträger. Privaturkunden galten als Rarität im siebenbürgischen Quellenmaterial nicht nur in der Arpadenzeit, sondern im ganzen Zeitraum vor dem XVI. Jahrhundert. Der vorliegende Band bietet eine solide Grundlage zur Klarstellung der sieben­bürgischen Anfange der Beurkundung. Sein Inhalt bestätigt ohne Zweifel die Verwurzelung der Schriftlichkeit, die Einführung der im Königreich entstandenen Institutionen, Urkundentypen, Abfassungs- und Formregeln in der Woiwodschaft Sieben­bürgen. Die Elemente der Weiterentwicklung waren gegeben, doch eine als massenhaft zu bezeichnende Beurkundungspraxis erfolgte in Siebenbürgen später (1340) als die Stabilisierung der infolge des Dynastiewechsels unsteten politischen Verhältnisse, nach Wiederherstellung der Macht des Königs bzw. des Woiwoden seit den 1320er Jahren, also mit einer Verspätung von fast einem halben Jahrhundert. Von diesem Zeitpunkt an folgte

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