Jakó Zsigmond: Erdélyi okmánytár I. (1023-1300) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 26. Budapest, 1997)

FORSCHUNG DER MITTELALTERLICHEN DIPLOMATISCHEN QUELLEN IN SIEBENBÜRGEN

ANFÄNGE DER URKUNDLICHEN SCHRIFTLICHKEIT IN SIEBENBÜRGEN Obwohl das im historischen Sinn verstandene Siebenbürgen unbestreitbar eine eigene territoriale Einheit des mittelalterlichen Königreichs Ungarn war, bildete ihre Schriftlich­keit einen organischen Bestandteil jener des letzteren und entwickelte sich auch dement­sprechend. Allenfalls war ein gewisser zeitlicher für die Anfange und ein quantitativer Rückstand für die späteren Entwicklungsetappen bezeichnend. Den ersteren begründet die peripherische Lage des Landes, während den letzteren der Umstand erklärt, daß die Eigen­tumsverhältnisse der freien Bauernschaft im Szeklerland und den sächsischen Gebieten die Schriftlichkeit in weit geringerem Maße erforderte als in den adeligen Kreisen der sieben Komitate. Hier nur eine vielsagende Tatsache: Im vorliegenden, die Arpadenzeit umfaßenden Band — wie auch auf der Kartenbeilage zu sehen — befinden sich in bezug auf die szeklerischen und sächsischen Siedlungen (die Städte nicht inbegriffen) nur ganz wenige urkundliche Angaben, und auch diese stammen zumeist aus dem letzten andert­halb Jahrzehnten des XIII. Jahrhunderts. Im Material unseres Bandes können wir die Anfange der mittelalterlichen siebenbür­gischen Schriftlichkeit ganz deutlich beobachten. Bahnbrechend war im ganzen Bereich die Wirksamkeit der königlichen Kanzlei, die Triebfeder des Modells und der ganzen Ent­wicklung. Allerdings ist aus der Zeit vor Mitte des XII. Jahrhunderts keine einzige authen­tische Urkunde erhalten geblieben, wo sowohl der Empfänger wie auch der Gegenstand siebenbürgisch gewesen wäre. Die erste der in jeder Hinsicht als siebenbürgisch anzuse­henden Königsurkunden ist die Donation von Stephan III (1162—1172) zugunsten des Klosters von Meszes aus dem Jahre 1165 (Nr 10), doch kamen noch jahrzehntelang keine weiteren ähnlichen Dokumente zum Vorschein. Die Verfugung von König Béla III (1172—1196) der 1181 die Tätigkeit der königlichen Kanzlei verbessert, obschon nicht eingeführt hat (wie früher gedacht) — wodurch die vor dem König behandelten Sachen fortan schriftlich niederzulegen waren, — übte in Siebenbürgen erst ein halbes Jahr­hundert später eine gewisse Wirkung aus. Urkunden siebenbürgischen Inhalts sind seit Andreas II (1205—1235) sporadisch, seit Béla IV (1235—1270) bereits in größerer Anzahl erhalten geblieben. Die Wende zugunsten der Schriftlichkeit erfolgte aber erst mit dem Juniorkönigtum des späteren Königs Stephan V (1270—1272) in den 1260er Jahren. Von nun an nahm die Zahl der Königsurkunden siebenbürgischen Inhalts fortwährend zu, die nunmehr in der siebenbürgischen Schriftlichkeit der Epoche dominierten. Daß aber auch die lokale Beurkundung beginne, bedurfte es der gesellschaftlichen Anerkennung der Funktion von Schriften, Anrechte zu sichern. Obgleich das früheste der­artige lokale Dokument die von Wilhelm, Bischof von Siebenbürgen, zugunsten der Deutschen Ritter ausgefertigte Urkunde des Jahres 1213 ist (Nr 62), wäre es mit Hinblick auf die vermutliche ausländische Initiative richtiger, die Ausfertigung des Karlsburger Domkapitels aus dem Jahre 1231 (Nr 164) als ersten bekannten Beweis der siebenbürgi­schen Beurkundung zu betrachten. Bezeichnend für die Zurückgebliebenheit der sieben­bürgischen Schriftlichkeit ist der Umstand, daß das Kapitel die von der lokalen Gesell­schaft gestellten sämtlichen schriftbezogenen Ansprüche noch lange ganz allein befriedi­gen konnte. Für die Tätigkeit des Konvents von Kolozsmonostor als glaubwürdigen Ortes

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