Jakó Zsigmond: A kolozsmonostori konvent jegyzőkönyvei, 1289–1556 I. kötet. 1289–1484 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 17. Budapest, 1990)
A KOLOZSMONOSTORI APÁTSÁG ÉS HITELESHELYI JEGYZŐKÖNYVEI A SZEKULARIZÁCIÓIG
Denn im scheinbar ausschlieBlich kirchlichen Rahmen reiften unter der Oberfláche auch die Keimé einer Schicht weltlicher Intelligenz heran. Die bis heute sprechendsten Zeugnisse einer damals innerhalb der Mauern der Abtei Kolozsmonostor stattfindenden Schreibtátigkeit sind die in diesen Bánden mitgeteilten Protokolle (registra, protocolla) des Konvents, die zur sicheren Aufbewahrung des Textes der hier ausgegebenen beglaubigten Urkunden geführt wurden. Die früheste Kundé von der Führung eines Protokolls aus Kolozsmonostor stammt aus dem Jahre 1334, die frühesten bis heute erhaltenen Fragmente jedoch erst von 1381,1430/31 und 1434/35 (Nr. 4—13, 25—64, 66—85). Von 1437 ab ist die Reihe der Protokolle vollstándig, wenn es auch im Matériái selbst viel spáterer Jahre Lücken gibt, da die Aufzeichnungen aus den Jahren 1462—65, 1480/81, 1511—15, 1541 und 1547/48 verloren gingen oder nur bruchstückhaft vorhanden sind. Erhalten blieben 23 Protokolle unterschiedlichen AusmaBes und Inhalts. Sie beinhalten insgesamt 5444 Urkundentexte aus der Zeit zwischen 1289 und 1556, in Auszügen oder voller Lángé. Die Protokolle wurden im allgemeinen aus in der Mitte gefalteten Papierbláttern zusammengestellt, sind alsó meist Hefte in Frakturform. Da die Bögen mit den Eintragungen von den Notaren nicht sofőrt miteinander verbunden, sondern die Bánde erst nachtráglich aus ihnen zusammengestellt wurden, konnten die Blátter leicht durcheinandergeraten und dadurch die Chronologie der Eintragungen zerstört werden. Die archivalischen Ordnungsarbeiten im 17. und 18. Jahrhundert steigerten das Durcheinander noch dadurch, daB undatierte Blátter falsch eingereiht und dadurch zusammengehörige Textteile getrennt wurden. In mehreren Falién gelangte der Anfang einer Eintragung in einen und ihr Ende in einen anderen Band, wodurch sie bis heute unbrauchbar wurden. Die vorliegende Ausgabe stellte die ursprüngliche chronologische Reihenfolge der Eintragungen wieder her und fügte die verstreuten Textteile zu einem sinnvollen Ganzén zusammen. Die in Kolozsmonostor angewendeten Lösungen der Protokollführung lassen sich nicht als abwechslungsreich und auch nicht als genau der Regei entsprechend bezeichnen. Doch ist festzustellen, daB für die früheren Zeiten die auszugsweise und für die spáteren die Eintragung des gesamten Textes charakteristischer war, ohne daB jedoch eine der beiden Lösungen irgendwann ausschlieBlich geworden wáre. Auf den Seiten ein und desselben Bandes lassen sich neben den weitestentwickelten Lösungen auch die alleranfánglichsten finden. Die einfachsten Formen der Eintragungen sind kurze Aufzeichnungen (pro memória, signatura), die gleichzeitig mit der Fassion der Partéién in das Protokoll eingetragen wurden. Die diesen beigefügten flüchtigen Bemerkungen beleuchten in charakteristischer Weise die Fachgeheimnisse der mittelalterlichen Kanzleien. Spáter bürgerte sich die Praxis ein, an Hand flüchtiger Aufzeichnungen (signaturae) auf einem gesonderten Papier oder im Protokoll selbst ein Konzept anzufertigen, aufgrund dessen dann den Partéién die Reinschrift ausgestellt wurde. Von 1460 an wurden die Signaturen meist nicht ins Protokoll übertragen, sondern auf gesonderte Papierstückchen geschrieben, weshalb die meisten von ihnen abhanden kamen. Als bestentwickelte Variante ist jene Lösung zu betrachten, daB nicht ins Protokoll konzipiert, sondern der endgültige Text ins Protokoll übernommen wurde, und zwar entweder von der fertigen Reinschrift, bevor diese den Partéién ausgehándigt wurde, oder nach derén Aushándigung von dem auf ein gesondertes Blatt geschriebenen Konzept, bevor dieses seinem Schicksal überlassen wurde. Solche Protokolle können mit Recht Kopierbücher genannt werden. Zwar vermögen auch die hastigen Signaturen und die über und über mit Korrekturen versehenen Konzepte dem Historiker wertvolle Informationen zu bieten, doch sind und bleiben die vollstándige Urkundentexte enthaltenden Protokolle die kostbarsten Quellén dieser Art. Lange Zeit behandelte man in Siebenbürgen diese Protokolleintragungen nicht als rechtlich den Urkunden gleichwertige Beweise. Doch ánderte sich diese allgemeine Auffassung gegen Ende des 15. Jahrhunderts immer stárker, und seit dieser Zeit gab es etliche Fálle, wo Partéién die juristische Beweiskraft ihrer früheren Urkunden dadurch zu verstárken wünschten, daB derén Text nachtráglich in die Protokolle des Konvents eingetragen werde. Diese Protokolle informieren über den Inhalt mehrerer tausend Urkunden — in erster Linie aus der Periode zwischen 1437 und 1556 —, derén Reinschriften im Laufe der Zeit verloren gingen. Von den durch die Beurkundungsstelle ausgestellten unterschiedlichen Urkunden wurden in Kolozsmonostor fast ausschlieBlich die Fassionen ins Protokoll eingetragen. Diese konnten freilich auBerordentlich unterschiedlichen Inhalts sein, doch sprechen sie zumeist von Kauf, Verkauf oder Verpfán-