Franciscus Dőry: Decreta Regni Hungariae : Gesetze und Verordnungen Ungarns 1301–1457 (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 11. Budapest, 1976)

Einleitung

EINLEITUNG FRÜHERE AUSGABEN DER GESETZE VOR MOHÁCS Mit diesem Band beginnt die moderne, kritische Publikation der vor 1526 ent­standenen ungarischen Dekrete. Es ist daher wohl angebracht, in der Einleitung hinzuweisen, wodurch diese Publikation erforderlich geworden ist, an welchen Kreis sie sich wendet und welche Grundsätze bei der Textveröffentlichung ver­folgt werden. Bekanntlich hat der Reichstag wiederholt eine Sammlung der Produkte der ungarischen Gesetzgebung von 1504 an befürwortet. Die Publizität der Texte hat mit der wachsenden Bedeutung dieser Gesetze als Rechtsquellen kaum Schritt gehalten. Richter, Rechtsanwälte, rechtssuchende Parteien benötigten zuneh­mend die authentischen Gesetzestexte, die jedoch nur sehr wenigen zugänglich waren. Die handschriftlichen Sammlungen aus dem 15. Jahrhundert versuchten dieses Bedürfnis zu befriedigen, die wiederholten Nachschreibungen haben je­doch die Texte verdorben, so daß in der Rechtsanwendung eine beträchtliche Unsicherheit entstand. 1 Zakariás Mossóczy, Bischof von Nyitra, gebührt das Verdienst der ersten gedruckten Gesetzsammlung. Zuerst stellte er János Zsámboki (Sambucus) handschriftliches Material zur Verfügung, der der Aus­gabe des Werkes des humanistischen Historikers A. Bonfini vom Jahre 1581 eine Gesetzsammlung von 114 Seiten als Anhang beifügte. 2 Dieser Anhang erwies sich jedoch wegen seiner Fehler und Lücken als unbrauchbar, so rief Mossóczy Miklós Telegdi, Bischof von Pécs, zu Hilfe, der laut Überlieferung durch Zu­sammenstellung des Registers bei der Veröffentlichung mitwirkte. In seiner Druckerei in Nagyszombat erschien 1584 die erste Ausgabe des Corpus Juris 1 J.N. Kovachich: Notitiae praeliminares ad Syllogen decretorum comitialium. Pesthini 1820, pp. 337-376 und CJH (sog. Millenniumsausgabe). T. I. pp. XXXIX-XLV, zählen 36 handschriftliche Sammlungen auf. Dazu kommt der Kodex von Debrecen, Beschreibung s. B. Iványi: Mossóczy Za­kariás és a magyar Corpus Juris keletkezése (Zakariás Mossóczy und die Entstehung des ungarischen Corpus Juris). Budapest 1926, pp. 57-60, Anm. 101. - Nach den Manuskripten von Ferenc Döry enthielten 14 Kodices Material aus der Zeit vor 1526, mehrere davon sind jedoch im zweiten Welt­krieg abhanden gekommen. 2 Seine Schuld erkennt Sambucus selbst im Vorwort zum Anhang seines Werkes an: Decretorum seu articulorum aliquotpriscorum Vngariae regum ad contextum Bonfini illustrandum, forique Pan­noniéi usum necessariorum Uber. Francofurti 1581, zitiert bei Iványi, op. cit. p. 61, Anm. 103. Inhalt s. J.N. Kovachich: Notitiae praeliminares... pp. 12-13, seine Kritik ebenda pp. 44—47.

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