Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

zu Lasten der Mobilisierungskredite bewilligt wurden, Burián gebeten, neuerlich einen Ministerrat einzuberufen, um diesen, die Kriegsführung der Monarchie lähmenden Beschluß rückgängig zu machen. Vor einer Stellungnahme in dieser heiklen Angelegenheit hat Burián beide Ministerpräsidenten ersucht, ihren prinzipiellen Standpunkt zu diesem Wunsche der Militärkreise darzulegen. Der österreichische Ministerpräsident Stürgkh erklärte mit einer halb abwehrenden Geste, der beanstandete Beschluß sei von der ungarischen Regierung ausge­gangen. Er sei jedoch überzeugt, daß es nicht das Ziel der ungarischen Regierung sein könne, die schon in Durchführung befindlichen Bestellungen der Heeresver­waltung zu verhindern. Er nehme gerne auch an einer weiteren Konferenz teil, doch sei er der Meinung — und diese Feststellung beleuchtet ausgezeichnet den Charakter der gemeinsamen Ministerratssitzungen —, daß die Standpunkte auch außerhalb der Konferenzen in prinzipiellen Gleichklang gebracht werden könnten, und zwar entweder durch direkten Notenwechsel der beiden Regierungen mit der Heeresverwaltung oder durch Vermittlung des Ministers des Äußern. Eine der Hauptfunktionen des gemeinsamen Ministerrates war, den Standpunkt der beiden Regierungen und anderer wichtiger Faktoren der Monarchie in Einklang zu bringen. István Tisza erklärte in seinem Antwortschreiben vom 1. März, es handle sich hier um ein aus der unglücklichen Formulierung im Protokoll des Ministerrates vom 3. Februar herrührendes Mißverständnis. Die ungarische Regierung hatte nicht den Wunsch, bei allen für Kriegszwecke notwendigen schwerindustriellen Bestellungen einen dreimonatigen maximalen Termin festzulegen, sondern die Bestellungen in einem Rahmen zu halten, in dem die maximale Leistungsfähigkeit der Fabriken gesichert werden könne — wie dies auch in der einstimmig ange­nommenen Formel der Ministerkonferenz ausgedrückt worden sei. Es wurde also kein starrer Termin gewünscht, sondern die Feststellung eines Zeitraumes, der zur Sicherung der ständigen Produktion und der vollen Lieferfähigkeit erfor­derlich ist. Zweck des Beschlusses sei nur gewesen, Bestellungen über diesen elastisch festgestellten Termin hinaus zu verhindern, damit die Heeresverwaltung nicht gezwungen sei, noch nach Kriegsende überflüssigerweise Kriegsmaterial und andere Ausrüstungsgegenstände zu übernehmen, deren Kosten eine unnötige finanzielle Belastung der durch den Krieg ohnehin in hohem Maße in Anspruch genommenen Bevölkerung bedeuten würde. Deshalb halte er die Einberufung einer neuerlichen Ministerkonferenz für gänzlich überflüssig. Die Debatte war jedoch damit nicht beendet, denn das Armeeoberkommando war der Ansicht, daß zwischen dem Standpunkt Tiszas einerseits und dem des Ministers des Äußern und Stürgkhs andererseits ein scharfer Unterschied bestehe. Letztere hatten besonders verfassungsrechtliche Bedenken. Sie hielten es für gefährlich, wenn der Ministerrat seinen Wirkungsbereich weit überschreitet und zu einer Zeit, da die Delegationen nicht tagen, sich schon auf die nächste Budget­periode auswirkende finanzielle Beschlüsse faßt. (Wenn auch nur in Klammern, möchte ich doch auf meine bei Analyse des Aufgabenkreises des gemeinsamen Ministerrates gestellte einleitende Frage zurückgreifen : hat nicht der gemeinsame Ministerrat mit seinem unklaren Wirkungsbereich die eine oder andere Funktion der aktionsunfähig gewordenen Delegationen übernommen? 256 Unter den Ver-

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