Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

hältnissen des Weltkrieges, wo selbst weniger komplizierte Staatsorganisationen durch den schnellen Gang der Ereignisse, durch die zahlreichen, schnell zu erledi­genden Angelegenheiten überlastet wurden, trat nun diese Möglichkeit ein, und zwar — wie es eine ganze Reihe von Dingen, die unserer Frage ähnlich sind, beweisen — nicht nur ein einzigesmal.) 257 Interessant ist, daß der ansonsten gerade in verfassungsrechtlichen Fragen sehr empfindliche Tisza hier einen ungewohnt elastischen Standpunkt vertreten hat. Seiner Meinung nach mußten alle, auch die finanziellen Gesichtspunkte unbedingt den Anforderungen der maximalen mili f ärischen Kraftanstrengung der Monarchie untergeordnet werden. 258 Die Armee hat sich aber auch diesem Beschluß, der doch als elastisch betrachtet werden kann, nicht angepaßt. Offenbar konnte sie das auch gar nicht, denn die Gesetzmäßigkeit des Krieges hat ja die morschen Rahmen des staatlichen Lebens der Monarchie notwendigerweise durchbrochen. Tisza sah sich in seinem am 31. Mai an den gemeinsamen Minister des Äußern, Burián, gerichteten Schreiben 259 abermals genötigt, gegen Übergriffe des Armeeoberkommandos zu protestieren und die strenge Einhaltung der Beschlüsse der Ministerkonferenz vom Februar zu fordern. 260 Diese Proteste, die ich als rote Lampen zum Anzeigen von Störungen im norma­len Gange der Amtsführung der Monarchie bezeichnet habe, beleuchten so recht die niemals positiv festgelegten Grenzen des Wirkungsbereichs des gemeinsamen Ministerrates. Kurz nach der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 8. Juli 1915 schrieb der ungarische Ministerpräsident an Burián : 261 »In zuständigen ungarischen Regierungskreisen hat es peinlichstes Aufsehen erregt, daß die 5. Abteilung des Kriegsministeriums in der Frage des Petroleums und des Erdöls noch Ende Juli, ja sogar Anfang August Verfügungen getroffen hat, die den Beschlüssen des gemein­samen Ministerrates vom 8. Juli diametral entgegengesetzt sind.« Auf dieses An­suchen sandte der Kriegsminister die Fachreferenten der Angelegenheit zu Tisza. Im Laufe ihrer Besprechung stellte sich dann heraus, daß sie die entsprechenden Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates nicht einmal kannten. Tisza schreibt nun, da ». . . die endgültige Fertigstellung der Protokolle der gemeinsamen Mini­sterkonferenzen geraume Zeit in Anspruch nimmt, habe ich die Ehre, mich an Eur. Exzellenz mit der Bitte zu wenden, in Zukunft die eine dringende Durch­führung erfordernden Feststellungen solcher Konferenzen möglichst sogleich nach Abhaltung der Konferenz abfassen und den Teilnehmern der Konferenz noch vor Fertigstellung des Protokolls zustellen zu lassen«. Bezeichnend für die aus der Kompliziertheit des politischen und Verwaltungsapparates der Monarchie resultierende Schwerfälligkeit, Hilflosigkeit, für die Fahrlässigkeit ja Indolenz der Beamten, deren Aufgabe es war, zu disponieren, und die diese strukturellen Fehler ausnutzten, ist die Tatsache, daß Ministerpräsident Tisza in seinem Brief vom 31. August 19 1 5 262 noch immer zu der Feststellung genötigt ist, trotz seiner unlängst vorgebrachten Beschwerde und seiner mit den zuständigen Referenten geführten Besprechung, sei »der Beschluß der gemeinsamen Ministerkonferenz über die Evakuierung des galizischen Petroleums und darüber, daß die beiden Regierungen über den aus Galizien nach Österreich und nach Ungarn gerichteten

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