Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

daß sich in der Tätigkeit des höchsten Regierungsorgans der Monarchie im Welt­kriege so manches Symptom des Einflusses der Kriegsverhältnisse zeigte. Bei Behandlung der Entstehung der dualistischen Staatseinrichtung war bereits davon die Rede, daß die Funktion des gemeinsamen Ministerrates niemals im einzelnen geregelt wurde. Auch die Gesetze, die über die gemeinsamen Angelegen­heiten nach 1867 erlassen wurden, konnten die Lücken der Grundregelung des Ausgleichs nicht ausfüllen. Durch diese Gesetze wurde nur die Lösung einiger Detailfragen mehr praktischen Charakters, ja meist nur unbedeutender politischer Probleme formuliert, welche Fragen nicht mehr länger offen gelassen werden konnten. 201 Wie nun das höchste Regierungsorgan der Österreichisch-Ungarischen Monarchie innerhalb der nur negativ definierten, fast ganz verschwommenen Grenzen funktionierte, kann eben mangels präziser gesetzlicher Regelungen bloß auf Grund von Daten, die aus der Beobachtung dieser Funktion abgeleitet wurden, annähernd festgestellt werden. Der »Reichs«-Finanzminister Menyhért Lónyay hat am 26. August 1871 den »Reichskanzler« Baron Beust gebeten, eine gemeinsame Ministerkonferenz einzu­berufen, um den in einer gewissen Finanzfrage zwischen ihm und dem »Reichs«­Kriegsminister entstandenen Gegensatz zu beseitigen. Nicht nur die Wichtigkeit der Frage, sondern auch die Förderung des erwünschten Übereinkommens be­gründeten eine Sitzung des gemeinsamen Ministerrates. 202 In dem Wunsche Lónyay s erscheint schon ganz am Anfang eine später allgemein gewordene Variante der Funktion des eben gebildeten obersten Regierungsorgans : die Erledigung der zwischen den einzelnen Ministerien aufgetauchten strittigen Fragen. Diese Konturen der Funktion des gemeinsamen Ministerrates zeichneten sich dann in ihrer ganzen Schärfe im Laufe des Weltkrieges ab. Außer den bereits behandelten Fragen bzw. Angelegenheiten des Weltkrieges fällt aus dem folgenden Fragenkomplex ein besonders scharfes Licht auf die Eigenheiten der Funktion des gemeinsamen Ministerrates : Ministerpräsident István Tisza hat mit Schreiben Nr. 453/res. ME. vom 27. Januar 1915 den gemeinsamen Minister des Äußern, István Burián ersucht, in nächster Zeit eine gemeinsame Ministerkonferenz einzuberufen, weil »in bezug der auf Konto der Kriegskredite verrechneten Aus­gaben und im allgemeinen bezüglich der mit dem Krieg im Zusammenhang stehenden wirtschaftlichen Fragen mehrere hochwichtige Fragen aufgetaucht sind, deren Besprechung zwischen den Regierungen und Bereinigung notwendig erscheine«. 253 Um die fachgemäße Behandlung der Fragen zu sichern, schlug Tisza vor, zur Sitzung außer den Mitgliedern der gemeinsamen Regierung auch die beiden Ministerpräsidenten, die Finanz-, Landesverteidigungs- und Handels­minister beider Regierungen einzuladen. Burián gab Tiszas Ersuchen statt und berief eine der kritischsten Ministerkonferenzen der im Kriege stehenden Monarchie ein. 254 Eben der von Tisza bzw. von der ungarischen Regierung beantragte Be­schluß des gemeinsamen Ministerrates in der Angelegenheit der Mobilisierungs­kredite rief beider obersten Heeresleitung großes Befremden hervor. Auf Ansuchen des Armeeoberkommandos vom 18. Februar 1915 255 hat der gemeinsame Kriegs­minister Krobatin unter Berufung darauf, daß von der gemeinsamen Minister­konferenz im wesentlichen nur für einen Zeitraum von 3 Monaten Investitionen

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