Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Protokolle
entsprechender Gegenwert wie bei den industriellen Lieferungen einfliesse, sei der Quotenschlüssel anzuwenden. Dies sei schon ein wesentliches Entgegenkommen gegenüber dem ursprünglichen ungarischen Standpunkte. Redner bittet daher, die quotenmässige Beteiligung an der Garantieleistung anzunehmen. Der k.k. Finanzminister erklärt sich hiezu nur in dem Falle bereit, wenn die Garantie für die ganze 240 Millionen-Anleihe quotenmässig übernommen würde. Da eine Einigung nicht erzielt werden konnte, empfiehlt der Vorsitzende den beiden Regierungen die Annahme eines Kompromissvorschlages, wonach Österreich 60%, Ungarn 40% entsprechend dem faktischen Gesamtbesitze an Aktien zu garantieren hätten (österreichischer Besitz 25 1 / 2 + 20 = zirka 45 %, ungarischer Besitz 25 ty 2 + 4 = zirka 30%; 43 : 30 = 60 : 40%. Die beiden Regierungen behalten sich Prüfung dieses Antrages vor. Nachdem in der Sitzung vom 15. September seitens des k.k. Finanzministers auch diesem Vorschlage nicht zugestimmt werden konnte und eine Berechnung der Differenz, für welche beim Festhalten der beiden Regierungen an ihren Standpunkten die Garantie fehlen würde, ergeben hatte, dass es sich bloss um einen Betrag von etwa 5 % Millionen handle, erklärt sich der kgl. ung. Finanzminister in Würdigung der vom Vorsitzenden erneuert betonten dringenden Notwendigkeit, ein Einverständnis zu erzielen, bereit, die Garantie ungarischerseits im paritätischen Verhältnisse zu übernehmen. Hiemit ist das Einvernehmen zwischen den beiden Regierungen in dieser Frage hergestellt. 2. Massnahmen zur Hebung der Valuta Der kgl. ung. Ministerpräsident verweist auf die dringende Notwendigkeit der Ergreifung energischer Massregeln zur Hebung des schlechten Standes der Valuta. Österreich-Ungarn habe unter allen kriegführenden Grossmächten die geringste Golddeckung; für Auslandszahlungen stehe dermalen nicht viel mehr, als der deutsche 100 Millionen Mark-Kredit zur Verfügung. Man werde, wenn keine Abhilfe geschaffen werde, schon in den nächsten Monaten dahin kommen, nicht die geringste Zahlung mehr an das Ausland leisten zu können. Als geeignete Massregeln wären ins Auge zu fassen: a) Die möglichste Beschränkung der Einfuhr auf die Kriegsbedürfnisse und auf das unbedingt Notwendige. Über die zulässigen Importe hätten sich die beiden Finanzministerien, bei welchen die Import-Kommissionen bestehen, zu verständigen, um einvernehmlich vorzugehen. b) Die tunlichste Förderung der Ausfuhr in jenen Artikeln, in welchen die beiden Staaten der Monarchie leistungsfähig sind, das sind in erster Linie Wein und Holz. In Holz sei die Exportmöglichkeit wegen des grossen Heeresbedarfes zwar auch eine beschränkte, doch dürfte immerhin über die geringen Leistungen des letzten Jahres erheblich hinausgegangen werden können. Die heurige Weinlese dagegen lasse ein so günstiges Ergebnis erwarten, dass auf einen bedeutenden Export gerechnet werden könne. Aus Ungarn allein könnte eine Million Hektoliter ausgeführt werden. Die Sache erfordere aber eine zweckmässige Organisation. 36 Komjáthy: Protokolle 561