Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges
Stellung könnte einen erfolgreichen Abschluß der Ausgleichsverhandlungen gefährden. Im königlichen Reskript heißt es nämlich: »Die zur ungarischen Krone gehörigen Länder bilden einen sehr beträchtlichen Teil der Gesamtheit unseres Reiches« und ihr Zusammenhang mit den übrigen Provinzen des Reiches wirke sich auf die innere Entwicklung und die äußere Sicherheit der beiden Parteien aus; dann wird mit Bedauern festgestellt, daß für den Zusammenhang, für die Regelung der Beziehungen bisher nicht entsprechend gesorgt worden sei. Durch eine »derartige selbständige Verwaltung der mit den übrigen Teilen des Reiches gemeinsamen Verwaltungszweige — heißt es im königlichen Reskript —, wie dies im Ges. Art. III vom Jahre 1848 bei Außerachtlassung des erforderlichen organischen Zusammenhanges festgelegt wurde, wird nämlich die Möglichkeit einer erfolgreichen Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten ausgeschlossen.« 19 Und als Antwort auf die überholten Formen der Konzeption (Erscheinen der Selbständigkeit im Rahmen der Komitate) wird als größter Mangel der Gesetze vom Jahre 1848 erwähnt, sie hätten das Gefüge der allgemeinen Verwaltung des Landes verändert, ohne sie mit der althergebrachten Komitatsinstitution in Einklang zu bringen. Die Herstellung der Rechtskontinuität auf der Grundlage der Gesetze vom Jahre 1848 wird im königlichen Reskript verweigert. Stattdessen verweist es auf die religiösen Empfindungen des Herrschers als sicherste Gewähr für die konstitutionelle Existenz des Landes. 20 Das Reskript hat allgemein Anstoß erregt und auch Deák war sehr verdrossen. 21 Der neue Adreßentwurf (ebenfalls von Deák), der vom Abgeordnetenhaus am 20. März, vom Magnatenhaus am 18. April, wenn auch nach einer Debatte, doch unverändert angenommen wurde, war wesentlich gemessener. 22 Es wurden die Gesichtspunkte wiederholt, die von der Pragmatischen Sanktion ausgehend versuchten, den Wunsch nach Selbständigkeit mit Ungarns Zugehörigkeit zum Reiche in Einklang zu bringen. Ein neues Moment enthält der Teil, der beweist, daß die Regierung durch ein verantwortliches Ministerium und das althergebrachte Komitatssystem in Einklang stehen. 23 Während der Herrscher und das Parlament einander Reskripte und Adressen zusandten, begannen die vorbereitenden meritorischen Arbeiten für den Ausgleich. Hierzu entsandte das Parlament eine aus 67 Mitgliedern bestehende Kommission, die am 22. März 1866 zum erstenmal zusammentrat. Später wurde von dieser Kommission eine aus 15 Mitgliedern bestehende Subkommission delegiert und beauftragt, auf Grund des bereits angenommenen Verhandlungsprogramms den endgültigen Entwurf für den Ausgleich auszuarbeiten. Diese Fünfzehner-Subkommission hielt ihre erste Sitzung am 5. Mai ab, über deren Verlauf wir durch die Tagebuchaufzeichnungen der Sitzungsteilnehmer — Gorove, Lónyay — informiert sind. 24 V Bei den im Frühjahr 1866 beginnenden Verhandlungen ging es darum, den Bestand, ja die Funktionsfähigkeit eines mit absolutistischen Methoden regierten und nach außen Großmachtpolitik betreibenden Reiches auch unter den ver-