Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges
änderten Verhältnissen zu sichern. Bestand und Funktionsfähigkeit hingen nicht nur davon ab, ob die Regierungsorgane, die die verhandelnden Parteien als Ergebnis der Ausgleichsverhandlungen schaffen sollten, gesund sein und den aktuellen Forderungen entsprechen würden, sondern — wegen der Eigenart der politischen Lage — auch von den Formen, in die das Übereinkommen gegossen wurde. »Wir können zwischen zwei Feuer geraten«, sagte der konservative Apponyi in der Sitzung der Subkommission am 11. Mai, als die verschiedenen Bedingungen des Ausgleichs erwogen wurden, »zwischen die Regierung und die Völker, die eine Verfassung erhalten werden«. 25 Deshalb hielt Deák die Pragmatische Sanktion für einen guten Ausgangspunkt und deshalb stellte auch die Thronrede — offenbar nach vorheriger Absprache mit Deák — dieses Grundgesetz der Habsburgermonarchie in den Mittelpunkt des Gedankenganges. Dem Herrscherhaus gegenüber schien die Pragmatische Sanktion die Gewähr für den politischen guten Willen zu sein, den Anhängern der Selbständigkeit von 1867 konnte als Beruhigung dienen, daß sich auch die 48er Gesetze auf die Pragmatische Sanktion berufen hatten. Apponyis Bemerkung »wir können zwischen zwei Feuer geraten« war eine Reflexion auf Ferenc Deáks Feststellungen zu Beginn der Debatte. Die Pragmatische Sanktion setze eine gemeinsame Verteidigung voraus. Sie sei auch jetzt erforderlich. Der Unterschied zwischen der damaligen und der jetzigen Lage bestehe darin, daß der König vor anderthalb Jahrhunderten ein absoluter Herrscher gewesen sei, »jetzt sagt auch die Thronrede, daß es hier und auch jenseits der Leitha eine Verfassung gibt: tretet also mit ihnen in Verbindung«, erklärte Deák. 26 Apponyi gab — vom Standpunkt des konservativen Politikers mit vollem Recht — seiner Befürchtung Ausdruck, die den Ausgleich suchenden Ungarn könnten zwischen zwei Feuer geraten. Interessanterweise kam dieselbe Befürchtung — natürlich in eine andere politische Formel gegossen — auch im Kreise der links von Deák stehenden Politiker zum Ausdruck. Ghyczy sagte, er würde die ungarische Verfassung nicht gern der Verfassungsmäßigkeit derer jenseits der Leitha subordinieren. 27 Man hegte also von rechts wie von links Sorge, die von Ferenc Deák bestimmten Modalitäten und Formen der Verhandlungen könnten eine für die ungarische herrschende Klasse günstige Lösung des Ausgleichs gefährden. Nachdem die im Sinne der Pragmatischen Sanktion gemeinsamen Angelegenheiten besprochen worden waren und jene Gegenstände an die Reihe kamen, für die nicht nach dem Grundgesetz, sondern aus anderen politischen Gründen — wie sich Deák ausdrückte — »aus der Gemeinsamkeit der Interessen«, eine gemeinsame Handhabung angebracht schien — wie die Staatsschulden, die Handels- und Zollangelegenheiten, die an die wirtschaftliche Grundlage der Habsburgmonarchie rührten —, beantragte Deák, man sollte über diese Fragen mit den übrigen Ländern Sr. Majestät als freie Nation mit freier Nation eine Einigung suchen. 28 Apponyi, der noch vor kurzem befürchtet hatte, die den Ausgleich suchenden Ungarn könnten zwischen zwei Feuer geraten, erklärte nun unmiß" verständlich den Grund seiner Besorgnis: aus dem Deákschen Konzept sollte die Formel »freie Nation mit freier Nation« weggelassen werden, weil »wir mit