Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

Leistungsfähigkeit des österreichischen Staates die des ungarischen bedeutend übertraf. Der gemeinsame Kampf auf Leben und Tod, die gemeinsame Kraftanstrengung erfordere — wie es darin heißt — »die finanzielle und wirtschaftliche Lage und Leistungsfähigkeit der zwei Staaten der Monarchie zu 'erörtern?. Ebendeshalb hält es der referierende Herr Mini­ster für notwendig, daß diese Fragen in einer gemeinsamen Ministerkonferenz, ja wenn nötig, in einem Kronrat unter dem Vorsitz Seiner kaiserlichen und königlichen apostolischen Majestät diskutiert werden«. Der ungarische Finanzminister beantragte, dieser auch den Chef des Generalstabs und den Gouverneur der Österreichisch-Ungarischen Notenbank beizuziehen. Es wäre schon früher notwendig gewesen, die außenpolitischen, volkswirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkte einheitlich in Betracht zu ziehen, nunmehr kann aber die Einberu­fung eines mit Finanz- und Militärexperten ergänzten gemeinsamen Ministerrates nicht mehr hinausgeschoben werden, denn »wenn auch die Frage der Geldbeschaffung in sich eine Frage ist, die von der Regierung jedes Landes unabhängig, im eigenen Wirkungskreis zu lösen ist, kann diese Frage mit Rücksicht auf die volkswirtschaftlichen Rückwirkungen und infolge der Gemeinsamkeit der Notenbank und des Geldwesens — insoferne es sich um die mit der Kriegführung in Zusammenhang stehenden großen Summen und die Inanspruchnahme außerordentlicher Mittel handelt — nur im Einvernehmen der beiden Regierungen richtig gelöst werden . . .« (E. Iványi, a.a.O. S. 150). 106 Zum Beispiel: Im Ministerrat vom 2. Mai 1864 (K.Z. 1526-864 - M.R.Z. 1272) waren neben dem Minister des Äußern, dem Polizeiminister, dem Staatsminister und anderen Ministern noch folgende Personen anwesend: der Vorsitzende des Staatsrates, der kroatisch­slawonische Hofkanzler, der ungarische Vizekanzler. Am Ministerrat am 6. Februar 1865 (K.Z. 439/1865 — M.R.Z. 1342) waren außer dem Minister des Äußern, dem Polizeiminister, dem Staatsminister usw. der ungarische Hofkanzler und der siebenbürgische Vizehofkanzler zugegen. Am 29. Juli 1865 (23441/1865 — M.R.Z. 1/1865) neben dem Minister des Äußern, dem Staatsminister usw. der ungarische Hofkanzler, der Leiter der Siebenbürgischen Hof­kanzlei. Redlich, a.a.O. passim, bringt (im Anhang) auch aus diesen Zeiten Ministerrats­protokolle mit Aufzählung sämtlicher Teilnehmer. 107 Dies kam auch im Verfahren der Registratur zum Ausdruck, indem die Namen der »vollberechtigten« Mitglieder der Ministerkonferenz nicht nur in der Liste der Anwesenden angeführt wurden, wo auch die »nicht vollberechtigten« figurierten, sondern auch auf dem Mantelbogen der Protokolle in der Rubrik »zur Einsicht«, wo sie die Kenntnisnahme des Protokolls mit ihrer Unterschrift bestätigten. Näheres hierüber findet der Leser zusammen­gefaßt am Ende dieser einleitenden Studie. 108 ». .. mit Euer Excellenz und den beiden anderen Herrn Reichsministern in einer ge­meinschaftlichen Konferenz näher besprochen werden, um auf kürzestem Wege die erwünschte Vereinbarung zu ermöglichen« (HHSta. Min. d. Äuß. Pol. Arch. Délégations-Akten, Karton rot 563, fol. 211—III. Datierung des Briefes Wien unter Nr. 807/M.P.). 109 »... in dem gemeinsamen Ministerräte mit Zuziehung der competenten Minister beider Reichshälften . . .« (ebd. fol. 184-185). 110 Über die Organisierung der Reichskanzlei wird später noch die Rede sein. 111 Diese eigenartige Form der Anerkennung wurde bereits kurz gestreift, wird aber im Zusammenhang mit den Formalitäten der Protokolle noch besprochen werden. 112 HHSta. Min. d. Äuß. F. 4. Generalia (1850-1870). Organisierung der Reichskanzlei und der Präsidialsektion. Karton rot 399, Konv. 2, fol. 12—18 (Konzept). 113 Beust war Protestant und beschäftigte sich nur mit großem Unbehagen mit den Reli­gionsangelegenheiten des katholischen Reiches. Er berief sich auch auf das Konkordat, in wel­chem die Besetzung dieses Amtes durch einen Nichtkatholiken ausgeschlossen wurde. In seinem Vortrag schreibt er: »Graf Taaffe gilt für aufgeklärt und doch nicht für antiklerikal.« (Ebd.) 114 ». . . so halte ich es allerdings für geboten, daß ich schon jetzt in die Stellung des defini­tiven Reichsministers, die mit meinem Amte als Minister des Äußern verbunden sein wird . . .« (ebd.). * 15 Der Text des von unserem Standpunkt sehr bedeutenden allerhöchsten Handschreibens lautet folgendermaßen: »Lieber Freiherr von Beust! Indem ich Sie hiemit unter Belassung

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