Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)
Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges
höher war. »Ich aber ... gebe keinerlei Klasse ein Privileg.« Er ersuchte die Delegierten und den Minister des Äußern, sie mögen »von dieser schweren Vorbedingung, die nur gewissen privilegierten gesellschaftlichen Klassen den Wettbewerb gestattet«, Abstand nehmen. Szivák sagte dies in der Sitzung vom 26. Juni 1906 (ebd. S. 95). Tags darauf, am 27. Juni sagte er im Anschluß an seine Ausführungen vom Vortage weiter über den Antidemokratismus der gesamten auswärtigen Politik: »Im ganzen genommen verüble ich als einen der größten Fehler der auswärtigen Politik, daß sie der Gefühls, Gedanken und Interessenwelt der Nationen gänzlich fernesteht. Das ist es, was ich vorhin so ausdrückte, daß unsere Diplomatie demokrati siert werden muß.« (Ebd. S. 100. Hervorhebungen von mir — M.K.) Sziváks Stellungnahme und weitere ähnliche Äußerungen fanden kein Echo und hatten keinerlei Erfolg. Im weiteren, bei Summierung der Dinge, werden ähnliche Stellungnahmen in den Sitzungen der österrei chischen Delegation zitiert. Das, was in diesen Interpellationen über den Antidemokratismus im diplomatischen Dienst gesagt wurde bzw. was als Grundlage für diese Interpellationen diente, entsprang letzten Endes dem Umstände, daß die Reichsregierungspolitik kein par lamentarisches Gegengewicht hatte. Die auswärtige Politik wurde von einer über den Nationen der Monarchie stehenden, genauer: von denselben losgelösten herrschenden Klasse gelenkt. Die herrschende Klasse bzw. deren höchste, lenkende Schicht war den verfassungsmäßigen Vertretungsorganen im wesentlichen kaum, lediglich formal über die auswärtige Linien führung verantwortlich. 96 A Közösügyi Bizottság Naplója, a.a.O. Sitzungen vom 10. Juni S. 13—14 (Hervorhebun gen von mir — M.K.). 97 Ebd. Sitzungen vom 26. Juni, S. 91. 98 Budapesti Közlöny (Ungarisches Amtsblatt) Nr. 116 vom 16. Mai 1895. 99 HHSta. Min. d. Äuß. Pol. Arch. Kab. d. Min. Karton rot 630. — Magyar Országos Levéltár (Ungarisches Staatsarchiv, im weiteren: OL.) Filmarchiv. W. 1957, Karton 218, Tit. 7, S. 113 ff. 100 »So ist es zum Beispiel nicht mögüch, daß eine Appellation an den österreichischen Ver waltungsgerichtshof gerichtet werde, auch wenn ein österreichischer Staatsbürger sich in seinen Rechten durch eine Entscheidung des gemeinsamen Ministeriums des Äußern verletzt glaubt« (ebd. S. 115). 101 »Erst alle drei Faktoren — d.h. das ungarische, das österreichische und das gemeinsame Ministerium — zusammengenommen, gaben die Gesamtexecutivgewalt der Österreichisch Ungarischen Monarchie«. (Ebd. S. 116). loa ^rj e jjjgg festgestellt wurde bei E. Iványi: Magyar minisztertanácsi jegyzőkönyvek az első világháború korából (Protokolle des ungarischen Ministerrates aus der Zeit des ersten Welt krieges). Magyar Országos Levéltár Kiadványai. II. 8. Budapest 1960, S. 35. 103 So z.B. an einer der bedeutendsten Ministerkonferenzen während des Weltkrieges, am 18. hxm 1915. Die Debatte über die Deckung der außerordentlichen Kriegsausgaben wurde mit Berufung auf den Vorschlag des ungarischen Finanzministers Teleszky eingeleitet, den dieser in der Sitzung des ungarischen Ministerrats vom 5. Juni 1915 vorgelegt hatte. 104 E. Iványi: Magyar minisztertanácsi jegyzőkönyvek az első világháború korából (Ungari sche Ministerratsprotokolle aus der Zeit des ersten Weltkrieges). Budapest 1960, S. 248 u. 502 (die ungarischen Ministerratsprotokolle beziehen sich übrigens irrtümlich auf das Datum der erwähnten gemeinsamen Ministerkonferenzen). 105 Eine aktenmäßige Spur des Kontaktes zwischen den zwei Ministerräten, die auch illu striert, wie der> gemeinsame Ministerrat — wie oben festgestellt wurde — fast zu einer gemein samen Regierung wurde, ist folgende: István Tisza ersuchte am 6. Juni 1915, im Sinne des tags zuvor im ungarischen Ministerrat gefaßten Beschlusses den gemeinsamen Finanzminister Burián, den gemeinsamen Ministerrat einzuberufen (2771/ M.E, res. — OL. Filmarchiv. W. 1957, Karton 218, Tit. 3, S. 682). Die Begründung des Beschlusses des ungarischen Minister rates beleuchtet die eigenartige, im weiteren noch eingehender zu behandelnde Funktion des gemeinsamen Ministerrates, und die sich aus der Zusammenarbeit der drei Ministerräte ergebende Gesamtheit der Exekutivgewalt der Monarchie. Es war davon die Rede, daß durch die lange Dauer des Weltkrieges eine größere Anleihe erforderlich geworden war. Der ungari sche Finanzminister war nur im großen und ganzen darüber informiert, daß die finanzielle