Komjáthy Miklós: Protokolle des Gemeinsamen Ministerrates der Österreichisch-Ungarischen Monarchie (1914–1918) (Magyar Országos Levéltár kiadványai, II. Forráskiadványok 10. Budapest, 1966)

Einleitung: Die Entstehung des gemeinsamen Ministerrates und seine Tätigkeit während des Weltkrieges

stets auf dem Mantelbogen (»zur Einsicht«) unterschrieben haben, während die Namen der zum Ministerrat geladenen Fachleute (in der Ministerratssitzung am 14. Februar 1867 die Mitglieder des künftigen ungarischen Ministeriums) nur unter den Anwesenden (»Gegen­wärtige«) aufgezählt wurden. 86 »Instruktion für das Gesamtministerium«. Den Text derselben mit einer eingehenden Analyse siehe bei Redlich, a.a.O. Bd. II, S. 408—409. Anmerkung. 87 Text der Rede bei Redlich, a.a.O. Bd. II, S. 406—408. Ebd. auch eine Analyse der poli­tischen Lage. 88 Über die Herkunft des Titels Reichskanzler und über die Bedeutung des Ausdrucks Reichsministerium wird später noch ausführlich die Rede sein. 89 »Eine Ausdrucksweise für das, was man 'gemeinsam' nennt.« 90 In der Sitzung am 30. Januar (K.Z. — M.R.Z.9) betonte Andrássy einerseits, daß die Verleihung von Titeln souveränes Recht des Herrschers sei, also auch die Verleihung des Titels Reichskanzler. Andererseits: ». . . der ungarischen Delegation gegenüber erscheine der Reichskanzler nur als gemeinsamer Minister des Äußern und das genüge«. Auf der Ministerkonferenz vom 31. Januar (K.Z. — M.R.Z. 10), als über die Beantwortung der Inter­pellation beraten wurde, legte er abermals fest, daß für Ungarn der Titel Reichsminister nicht gesetzlich sei, und wenn er auch mit dem Reichsministerium solidarisch ist, würde die unga­rische Regierung bei Gebrauch dieses Titels in Ungarn ihre Parlamentsmehrheit verlieren. Nach Beust sei »der Ausdruck 'Reichsminister' gewählt worden, um eine bestimmte Termino­logie in das Gesetz zu bringen, der Wesenheit nach sei er gleichbedeutend mit 'gemeinsam'«. Sehr charakteristisch ist auch, wie Andrássy die durch Ghyczys Interpellation geschaffene schwierige Lage meisterte. Wenn schon im Parlament interpelliert wird, ist es besser, wenn in einer so heiklen Frage die Interpellation seitens der Regierungspartei erfolgt. — Für die Regierungspartei sprach Kerkápoly. Seine Rede deckte sich im Wesentlichen mit der Ghyczys, doch nicht mit jenen Forderungen Ghyczys, die Andrássy als absurd bezeichnete (Punkt 2 der Interpellation Ghyczys, in dem die Parität des ungarischen Elementes im gemeinsamen Ministerium gefordert wird, und Punkt 3, wo behauptet wird, das ungarische Ausgleichs­gesetz kenne keinen gemeinsamen Kriegsminister). — Den Ministerratsprotokollen wurden die Interpellationen und der Text der vom Ministerrat genehmigten Antworten beigelegt. Von den Antworten zitiere ich nur, was sich streng genommen auf unseren Gegenstand bezieht: man wollte die ungarische Unabhängigkeit mit dem von der österreichischen Delega­tion gebrauchten Ausdruck »Reich« nicht verletzen. »Es wurde vielmehr in deutscher Sprache als gleichbedeutend mit den Worten 'beiden Teilen der Monarchie gemeinsame Angelegen­heiten' angenommen. Indem jede Absicht hiermit einen über die gemeinsamen Angelegen­heiten hinausreichenden Wirkungskreis anstreben zu wollen, entschieden in Abrede gestellt wird.« 91 Über die Formalität der Protokolle, über die aktenkundlichen Beziehungen der eigen­artigsten Schriftendenkmäler der Tätigkeit des gemeinsamen Ministerrates wird später noch die Rede sein. 92 Über die Ernennung und deren Formalitäten siehe S. 29. 93 Hierüber sowie über die Protokollierung, Numerierung der Protokolle wird der Leser in der Zusammenfassung orientiert. 94 Darüber, wie die tatsächlichen, unüberbrückbaren Gegensätze sich auf die staatsrecht­liche Struktur der Monarchie ausgewirkt haben und wie dieser so deformierte Apparat zum Untergang des Reiches beigetragen hat, wird bei Summierung der Erörterungen über die Struktur noch die Rede sein. 95 A Közösügyi Bizottság Naplója, S. 73—74 (Hervorhebungen von mir — M.K.). Im Laufe dieser Debatte kam — wie bereits früher und auch später wiederholt — die Frage zur Sprache, wie das sog. »ungarische Element« zur Geltung kommen könne. Der ungarische Delegierte Imre Szivák sah das größte Hindernis dafür, daß auch Ungarn in der Diplomatenlaufbahn zur Geltung kommen, in den antidemokratischen Vorbedingungen. In der Monarchie konnte nur Diplomat werden, der über ein Privateinkommen (sogenannte »Apanage«) von wenigstens 12 000 Kronen jährlich verfügte. Diese Vorbedingung konnten laut Szivák die Österreicher viel leichter erfüllen als die Ungarn, weil in Österreich das Durchschnittseinkommen bedeutend

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