Sárközi Zoltán: A Budapesti Kereskedelmi és Iparkamara : Repertórium (Levéltári leltárak 48. Budapest, 1969)

A Budapesti Kereskedelmi és Iparkamara

DAS ARCHIV DER 3UDAPESTER HANDELS- UND GBWERBEKAMMER Man kann in den westlichen Ländern Europas über Handels­und Gewerbekammern - nicht gerechnet die mittelalterlichen Grundlagen - seit dem Zeitalter des Merkantilismus sprechen. Diese Institution bürgerte sich nach der französischen Revolu­tion, sodann nach den Eroberungen Napoleons auch in zahlrei­chen anderen Ländern Buropas ein. Im historischen Ungarn be­wahrte die im Jahre 1811 gegründete Piumaner Kammer die Erin­nerung dieses Zeitalters. Zur gradweisen Entwicklung der Han­dels- und Gewerbefre4he it kam es jedoch erst nach den Ereig­nissen der 1848/49—er Revolution und des Freiheitskampfes, aber zufolge der Niederlage unserer Bewegung verblieb die Organisierung der Kammern auf breiter Basis auf die "neo­absolutistische^ Regierung. So wurden in 1850 auf dem gan­zen Gebiet des Habsburger-Reiches die einheitlich funktio­nierenden, von oben geleiteten Kammern gebildet. Zu diesen gehörte auch die Budapester Handels- und Gewerbekammer. Die­se Kammer magvarisierte sich stark durch den nach dem im Jahre 1867 erfolgten Ausgleich gebrachten Gesetzartikel IV. aus dem Jahre 1868 und indem sie unter den Partner-Kammern die Rolle "Primus inter pares" spielte, erhielt sie eine Bedeutung für das ganze Land. Ihr Zuständigkeitsgebiet er­streckte sich zu Beginn auf mehrere Komitate und Städte, und obzwar dieses später kleiner wurde, wuchs die Wichtig­keit der Kammer bis zur Jahrhundertwende, da sich in Buda­pest die wichtigsten Handels— und Gewerbeunternehmen kon­zentrierten, mehr und mehr. Von diesem Zeitpunkt an wurde sie jedoch durch die eigenen Interessenschutzorgane der Grossindustriellen und Grosskaufleute .überwältigt , z.B. durch den Ungarischen Landesverband der Industriellen. Die gebundene Wirtschaft im ersten Weltkrieg knebelte die Kammern, die Ungarische Räterepublik hingegen löste sie - als Klassenorganisation der Bürgerschaft - auf. Die Gegenrevolutions-Regierung stellte sie wieder auf und re­organisierte die Kammern auf ihre eigene Weise. Xn dem zwischen veränderten Grenzen weiterlebenden ungarischen Staat vervielfachte sich zufolge der zollpolitischen Selbstständigkeit, dem Fehlen vom Rohmaterial,, der Geldin­flation, usw. die Arbeit der Kammern. Ausserdem vermehrten sich die wirtschaftlichen Rechtsnormen. Durch die neuen Zweige des Kammerdienstes entwickelten sich Fachgruppen, beziehungsweise Abteilungen. Der Gesetzartikel XX. aus dem Jahre 1934 machte die Steuerzahlung als Grundlage für die Vertretung in der Kammer und brachte dadurch innerhalb der Kammer die vermögenderen Schichten-der Bürgerschaft zur Macht. Eine neuerliche Aenderung brachten die Jahre des zwei-

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