Sárközi Zoltán: A Budapesti Kereskedelmi és Iparkamara : Repertórium (Levéltári leltárak 48. Budapest, 1969)
A Budapesti Kereskedelmi és Iparkamara
DAS ARCHIV DER 3UDAPESTER HANDELS- UND GBWERBEKAMMER Man kann in den westlichen Ländern Europas über Handelsund Gewerbekammern - nicht gerechnet die mittelalterlichen Grundlagen - seit dem Zeitalter des Merkantilismus sprechen. Diese Institution bürgerte sich nach der französischen Revolution, sodann nach den Eroberungen Napoleons auch in zahlreichen anderen Ländern Buropas ein. Im historischen Ungarn bewahrte die im Jahre 1811 gegründete Piumaner Kammer die Erinnerung dieses Zeitalters. Zur gradweisen Entwicklung der Handels- und Gewerbefre4he it kam es jedoch erst nach den Ereignissen der 1848/49—er Revolution und des Freiheitskampfes, aber zufolge der Niederlage unserer Bewegung verblieb die Organisierung der Kammern auf breiter Basis auf die "neoabsolutistische^ Regierung. So wurden in 1850 auf dem ganzen Gebiet des Habsburger-Reiches die einheitlich funktionierenden, von oben geleiteten Kammern gebildet. Zu diesen gehörte auch die Budapester Handels- und Gewerbekammer. Diese Kammer magvarisierte sich stark durch den nach dem im Jahre 1867 erfolgten Ausgleich gebrachten Gesetzartikel IV. aus dem Jahre 1868 und indem sie unter den Partner-Kammern die Rolle "Primus inter pares" spielte, erhielt sie eine Bedeutung für das ganze Land. Ihr Zuständigkeitsgebiet erstreckte sich zu Beginn auf mehrere Komitate und Städte, und obzwar dieses später kleiner wurde, wuchs die Wichtigkeit der Kammer bis zur Jahrhundertwende, da sich in Budapest die wichtigsten Handels— und Gewerbeunternehmen konzentrierten, mehr und mehr. Von diesem Zeitpunkt an wurde sie jedoch durch die eigenen Interessenschutzorgane der Grossindustriellen und Grosskaufleute .überwältigt , z.B. durch den Ungarischen Landesverband der Industriellen. Die gebundene Wirtschaft im ersten Weltkrieg knebelte die Kammern, die Ungarische Räterepublik hingegen löste sie - als Klassenorganisation der Bürgerschaft - auf. Die Gegenrevolutions-Regierung stellte sie wieder auf und reorganisierte die Kammern auf ihre eigene Weise. Xn dem zwischen veränderten Grenzen weiterlebenden ungarischen Staat vervielfachte sich zufolge der zollpolitischen Selbstständigkeit, dem Fehlen vom Rohmaterial,, der Geldinflation, usw. die Arbeit der Kammern. Ausserdem vermehrten sich die wirtschaftlichen Rechtsnormen. Durch die neuen Zweige des Kammerdienstes entwickelten sich Fachgruppen, beziehungsweise Abteilungen. Der Gesetzartikel XX. aus dem Jahre 1934 machte die Steuerzahlung als Grundlage für die Vertretung in der Kammer und brachte dadurch innerhalb der Kammer die vermögenderen Schichten-der Bürgerschaft zur Macht. Eine neuerliche Aenderung brachten die Jahre des zwei-