Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.
P. Sebastian Mayr: Instruktion zur Ordnung der Pfarrarchive
6 P. Sebastian Mayr. Bei dem Auflösen der Akten ist sorgfältig darauf zu achten, daß Zusammengehöriges nicht zerrissen werde. Wo zu einem Akt kleine, lose Zettel gehören, was besonders bei Rechnungen häufig der Pall ist, wird es sich empfehlen, das Zusammengehörige mit einem Umschlag zu versehen. § 6. Behandlung der Urkunden. Sind sämtliche Urkunden eines Archivs zusammengetragen, so sind sie chronologisch zu ordnen. Zu diesem Behufe wird vor allem das Datum jeder einzelnen Urkunde festzustellen sein. Dies hat für den im Archivwesen nicht geschulten Laien mitunter kleine Schwierigkeiten, da in alter Zeit wohl das Ausstellungsjahr, nicht aber der Monatstag, sondern statt dessen ein kirchlicher Festtag oder ein einem Festtag vorangehender oder nachfolgender Wochentag angegeben wurde; z. B. Jakobstag 1618, Montag nach Martini 1496 oder Palmtag 1465. Solche Datierungen sind in die heute übliche Art, das Datum anzugeben, zu übertragen. Das erste der angeführten Beispiele ist leicht aufzulösen, da jeder Kalender angibt, daß der Jakobstag auf den 25. Juli fällt. Im zweiten Falle jedoch muß man wissen, daß im Jahre 1496 der Martinitag auf einem Freitag fiel, um festzustellen, daß der darauffolgende Montag der 14. November war. Zur Auflösung des dritten Beispieles muß bekannt sein, daß im Jahre 1465 das Osterfest am 14. April begangen wurde. Da die zur Auflösung solcher Datierungen erforderlichen chronologischen Tabellen nicht überall vorhanden sind, so mag es zur Not genügen, die Daten in der überlieferten Form zur Grundlage der chronologischen Ordnung der Urkunden zu machen. Es sei noch erwähnt, daß es im 15., besonders aber im 16. Jahrhundert Brauch war, von der Jahreszahl nur Zehner und Einer anzugeben, z. B. St. Michaelstag im 56sten Jahre. Wenn auch solche Urkunden in den meisten Fällen dem 16. Jahrhundert angehörten, so wird doch bei der Auflösung solcher Datierungen auch auf andere Merkmale, besonders auf den Schriftcharakter, zu sehen sein. § 7. Registrierung der Urkunden. Sind die Urkunden chronologisch geordnet, so werden sie nach der chronologischen Reihenfolge numeriert, und zwar ist die Nummer nur mit Bleistift aufzutragen. Hierauf werden die Begesten abgefaßt. Wie die Begesten zu stilisieren und anzuordnen sind, zeigt am besten das nachfolgende Muster, das vom Herrn Archivdirektor Dr. Mayr in Innsbruck mitgeteilt wurde: