Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.

P. Sebastian Mayr: Instruktion zur Ordnung der Pfarrarchive

Instruktion zur Ordnung der Pfarrarehive. 7 6574 1302, November 3 (Samstag nach Omnium Sancto­rum), Zenoburg. Bischof Johann von Brixen belehnt die Herzoge Otto, Ludwig und Heinrich von Andechs mit ihren Hochstifts­lehen und verspricht, daß er bei einer Irrung wegen irgendwelcher Besitzungen zwischen den Herzogen und ihm nicht den Bechtsweg betreten werde, sondern es den Her­zogen überlassen bleibe, was sie aus gutem Willen der Kirche von Brixen zugestehen wollen. Zeugen: Magister Budolf, Dekan von Trient und Kanonikus von Brixen, Budolf von Brixen, Kanonikus da­selbst, Heinrich von Bottenburg, Hofmeister, Bupert von Lechsperg, Bitter. Orig., Perg., Siegel des Bischofs (an anhängendem Pergamentstreifen) fehlt. L. 78 Jede Urkunde erhält einen eigenen Begestenzettel (Viertelbogen starken Papiers), auf dem folgendes zu vermerken ist: 1. Bechts oben die laufende Nummer der Urkunde (6574). 2. Datum und Ausstellungsort. Das aufgelöste Datum wird in der Reihenfolge: Jahr, Monat, Tag (1302, November 3 = 3. November 1302) angeführt, daneben in Klammern das unaufgelöste Datum (Samstag nach Omnium Sanctorum). Ist die vollständige Auflösung des Datums nicht sogleich möglich, so ist der betreffende Raum inzwischen freizulassen. 3. Inhalt der Urkunde. Die Inhaltsangabe verzeichnet a) den Aus­steller (Bischof Johann von Brixen), b) den Empfänger (die Herzoge Otto usw.), c) den durch die Urkunde bezeugten Rechtsvorgang (belehnt mit ihren Hochstiftslehen usw.). In die Inhaltsangabe sind alle Personen- und Ortsnamen aufzunehmen, bei Ortsnamen ist die originale Schreib­weise beizubehalten oder in Klammem beizufügen. 4. Die Zeugen und Siegler. 5. Angabe a) ob Original, vidimierte Abschrift oder ob bloße Kopie, b) ob Pergament oder Papier, c) ob und wie viel und welche Siegel anhängend oder aufgedrückt sind, d) Sind Siegel verlorengegangen, so ist dies zu vermerken, e) Sonstige Notizen (z. B. auf der Rückseite der Urkunde), die für die Urkunde von Interesse sein können. Bei Abschriften wird angegeben, aus welcher Zeit (welchem Jahr­hundert) sie stammen. Ist die Urkunde durch Druck veröffentlicht, so

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