Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.

P. Sebastian Mayr: Instruktion zur Ordnung der Pfarrarchive

Instruktion zur Ordnung der Pfarrarchive. 5 Es sind daher in einem solchen Haus alle Bäume, Kammern, Sa­kristeischränke und Laden, Truhen und Kisten, die etwa in Gewölben oder auf Dachböden herumstehen, sorgfältig zu untersuchen und alles, was sich an alten Schriften, Büchern, Mappen u. dgl. vorfindet, ist zu­sammenzutragen. Insbesondere ist auch aus den Zechschreinen (vide unten) alles, was nach den bestehenden kirchlichen Vorschriften nicht hiDeingehört, auszuheben und dem Archiv, beziehungsweise der Regi­stratur einzuverleiben. Hierauf wird, wo Archiv und Registratur nicht geschieden sind, diese Scheidung vorzunehmen sein. § 5. Scheidung in Hauptgruppen. Sind sämtliche Archivgegenstände gesammelt, so schreitet der Ordner an die Teilung in die oben beschriebenen Hauptgruppen: 1. Ur­kunden, 2. Handschriften in Buchform, 3. Akten, 4. andere Archiv- gegenstände. Sollte jedoch in einem Archiv eine Ordnung bestanden haben, sollte sieh insbesondere ein altes Repertorium vorfinden, das die alte Ordnung ersichtlich macht, so wird die Arbeit des Ordners darin be­stehen, diese alte Ordnung wieder herzustellen, etwa in der alten Ord­nung nicht Inbegriffenes einzufügen, im übrigen aber die Archivalien in der unten angegebenen Weise zu behandeln. Während der Zerlegung in Hauptgruppen werden sämtliche Gegen­stände sorgfältig von Staub und Moder gereinigt. Hiebei werden die einzelnen Stücke in dem Zustand gelassen, in dem sie sieh eben befinden. Urkunden bleiben gefaltet, Aktenbündel werden nicht auf­gelöst. Ist diese Hauptgruppenbildung vollzogen, so wird es sich beson­ders dort, wo die Bestände reicher sind, empfehlen, nicht gleich an die unten beschriebene endgültige Behandlung der Urkunden zu schreiten. In alter Zeit hat man nämlich Urkunden nicht immer gesondert aufbewahrt, sondern man hat sie in jene Aktenbündel eingelegt, in die sie sachlich gehören. Es bedarf daher vor der abschließenden Ordnung der Urkunden einer Durchmusterung der Akten, um dort etwa versteckte Urkunden oder Urkundenabschriften auszuheben. Der Ordner wird daher zunächst an das Auflösen und Entfalten der Aktenbündel schreiten, wobei sich eine nachträgliche Reinigungsarbeit ergeben wird. Hier etwa aufstoßende Urkunden und' Urkundenabschriften sind in die Urkundengruppe zu legen, man versäume jedoch dabei nicht anzumerken, zu welchem Akt die ausgehobene Urkunde gehört und lege an Stelle der Urkunde einen Zettel mit der Signatur der Urkunde.

Next

/
Thumbnails
Contents