Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.

P. Sebastian Mayr: Instruktion zur Ordnung der Pfarrarchive

4 P. Sebastian Mayr. In älterer Zeit wurden Urkunden ausschließlich auf Pergament ge­schrieben ; zu besonders wichtigen Dokumenten wird ja heute noch Per­gament verwendet; doch ist Pergament keineswegs als ausschließliches Merkmal einer Urkunde anzusehen; fing man ja doch schon im 13. Jahr­hundert an, Urkunden auf Papier anzufertigen. Jedes Schriftstück also, sei es auf Pergament oder auf Papier geschrieben, gehört in die Gruppe der Urkunden, sofern ihm nur die oben bezeichneten Eigenschaften zu­kommen. In die Urkundengruppe gehören auch auf losen Blättern, sei es auf Pergament oder auf Papier, angefertigte Abschriften einzelner Ur­kunden. 2. Handschriften in Buchform (Codices). Eine besondere Gruppe bilden handschriftliche Bücher jeder Art, sie mögen auf Papier oder Pergament geschrieben sein, als Urbare, In- ventare, Fassionen, Konzeptsbücher, Urkundensammlungen, Nekrologe, Matriken, Tauf- und Sterbebücher, Pfarrbeschreibungsbücher, Kechnungs- bücher und Chroniken. 3. Akten. Alle Schriftstücke, die weder die oben angegebenen Merkmale der Urkunden an sich tragen noch die Form handschriftlicher Bücher haben, gehören in die Hauptgruppe der Akten. Die Abgrenzung dieser Archiv­gruppe wird wohl kaum Schwierigkeiten verursachen. Es kommt jedoch vor, daß z. B. Kirchenrechnungen in Aktenform vorliegen, einzelne Jahr­gänge aber gebunden sind, oder daß bei Verlassenschaftsakten Inventare in Heft- oder Buchform liegen. Ihrer äußeren Form nach gehörten solche Hefte oder Bücher in die Gruppe der handschriftlichen Bücher; nach dem Grundsätze aber, daß Zusammengehöriges nicht getrennt werden soll, sind solche einzelne Bücher oder Hefte bei den zuge­hörigen Akten zu lassen. 4. Andere Archivgegenstände. Die letzte Archivgruppe bilden Siegel, Wappen, Pläne, Aufrisse, Karten und anderweitige Gegenstände, die als historische Denkmale an­gesehen werden können. § 4. Erste Arbeit. Die erste Ordnungsarbeit, die der Ordner eines Archivs vorzu­nehmen hat, wird darin bestehen, daß alle Gegenstände, die in das Archiv gehören, zusammengetragen werden. Es kommt ja besonders in älteren Häusern vor, daß durchaus nicht alle Archivalien in einem Kaum beisammenliegen.

Next

/
Thumbnails
Contents