Mitteilungen des K. K. Archivrates 3.
Otto H. Stowasser: Das Archiv der Herzoge von Österreich. Eine Studie zur Überlieferungsgeschichte der habsburgischen Urkunden
18 Otto H. Stowasser. in Lilienfeld gelegen. Nach Hanthaler sind sie 1299 noch zarückerstattet worden, aber es ist fraglich, ob da nicht eine Urkunde, die vom 23. Februar 1299, welche die Hinterlegung festhält, aus Irrtum verdoppelt und einmal falsch verstanden wurde, denn im Archiv des Stiftes findet sich diese zweite Urkunde, mit der Hermann von Landenberg die Rückgabe bestätigt, nicht und die Kopialbücher Lilienfelds, die heute im Staatsarchiv ruhen, verzeichnen beide nicht; daher wissen wir nicht genau den Zeitpunkt, an dem diese Urkunden zurückkamen an das Archiv der Habsburger, das eben damals in ihrer Kanzlei entstand. Es versteht sich von selbst, daß die Kanzlei von allem Anfang an bemüht war, die einlaufenden Stücke in Ordnung und damit in Präsenz zu halten. Von den Kanzleischreibern Herzog Albrechts I. konnte Luntz zwei damit beschäftigt nachweisen, die Urkunden mit Rückvermerken zu versehen. Das ist der Anfang aller archivalischen Ordnung.1) Damit wird freilich nur der Einlauf zunächst einer Ordnung unterzogen. Früh aber stellte sich schon das Bedürfnis ein, auch über den Auslauf eine solche Übersicht zu schaffen. Es war das nur die natürliche Folge der im Ausbau begriffenen Verwaltung. Als ältestes erhaltenes Zeugnis dieser Ordnungsarbeiten am Auslauf der Kanzlei erscheint das berühmte Pfandverzeichnis von 1313/14, das ich als ältestes Kanzleibuch der Habsburger schon in meinem Aufsatze »Die österreichischen Kanzleibücher vornehmlich des 14. Jahrhunderts und das Aufkommen der Kanzleivermerke«2) besprach, und von dem ich schon dort ausführte, daß es dem Bedürfnis, sich über das als Pfand ausgetane Gut in jener Zeit der Geldnot anläßlich der Thronkandidatur Friedrichs des Schönen eine Übersicht zu verschaffen, sein Entstehen verdankt. Wie diese Sammlung im einzelnen entstand, ob sie eine Abschrift der noch gültigen Einträge vorhandener Register ist oder ad hoc erst mit Hilfe etwa aufbewahrter Konzepte angelegt ist, vermochte und vermag ich mit Gewißheit nicht zu entscheiden. Ich kann nur wiederholen, »daß mir der zweite Fall wahrscheinlicher erscheint, wobei ich weniger darauf Gewicht legen möchte, daß nicht der geringste Anhaltspunkt sieh findet, der auf eine Spur von Registern vor 1313 hindeuten würde, als vielmehr auf die Tatsache, daß die Handschrift im wesentlichen doch noch recht unpraktisch eingerichtet ist«. Der Inhalt ist bekanntlich in einen schwäbischen und in einen österreichischen Teil zerlegt. Diese »Einteilung nach geographischen Gesichtspunkten stammt aus den Lehenbüchern und ihren Vorgängern, den Urbaraufzeichnungen. Den eigentlichen Registern ist sie fremd«. Es spricht somit manches dafür, daß dieses erste erhaltene Zeugnis der Ordnungsarbeit *) Es sind die Schreiber R und 0. Vgl. Luntz, a. a. 0. S. 449 und 451.-) Mitteilungen des Instituts 35, 688 ff. Es ist die Handschrift 49 des Wiener Staatsarchivs.