Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)
Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen
Das Salzburger Archivwesen. 5 schon unter Erzb. Leonhard (1495—1519) teils nach Mühldorf, teils auf Festung Hohensalzburg gebracht worden sein.') Dagegen ist an der Vernichtung der Kanzleibücher und auch mancher Urkunden, die sich in der Kanzlei befanden, wohl nicht zu zweifeln.l 2) Dasselbe Schicksal traf die Archive der Pflegschlösser Mittersill, Kaprun, Lichtenberg u. a. 2. Die Zeit von 1525 bis 1803. Die Verwirrung, welche durch den Einbruch der Bauern in den Salzburger Archiven entstanden war, war vielleicht die Veranlassung, daß kurz nach Unterdrückung des Aufruhrs das Geheime oder Hauptarchiv geordnet und beschrieben wurde. Ob zum ersten Male, läßt sich nicht feststellen. Die Bestände wurden in drei Gruppen geteilt, in Res ecclesiasticae. Bes status und Res camerae, also nach dem Inhalte. Diese Einteilung, die auch in anderen Stiften vorkam. war zwar naheliegend, in der Praxis bewährte sie sich jedoch nicht. Von den damals angelegten Repertorien sind uns die zu den zwei ersten Gruppen gehörigen Bände erhalten und befinden sich in Verwahrung des Salzburger Konsistorial- archivs.3) Sie bilden für das 16. Jahrhundert fast die einzige Quelle, die uns über die Verwaltung einige Andeutungen gibt und über die Bestände berichtet. Der erste Band enthält auf 103 Folioblättern die in 40 Rubriken (A—Rr) treffend eingeteilten Res eccl. und ist 1525—1530 von drei verschiedenen Händen geschrieben. Eine vierte Hand schrieb Nachträge zu fast allen Rubriken bis 1560 und fügte die drei letzten Abteilungen hinzu. Im zweiten Bande sind die Res status, eingeteilt in 60 Rubriken auf 133 Blättern größtenteils von einer Hand (zweite Hand des ersten Bandes) verzeichnet. Eine fünfte Hand schrieb 14 Rubriken. Die zahlreichen Nachträge, die bis 1559 reichen, rühren von derselben Hand her, welche den ersten Band ergänzte, und dürften anläßlich einer Revision4), die 1559 stattfand, eingetragen worden sein. l) Zauner, Salzb. Chronik, 4. T., S. 393. J) Konsist.-A., Rep. Res status, f. 11: »Das Datum an dem brief mag man völliglieh nimer lesen, wann die aufririgen Baurn haben das Sigl und ain Stuckh von dem Brief damit dannengerissen« (betrifft den Kaufbrief um Gastein 1297). — Areh. XXIII. 33: ». . . in Ansehung, daß in dem Aufstandt der Paurn viel (briefliche Urkunden) . . . verloren und verderbt sein worden . . . .« 3) Ihre Erhaltung verdanken wir dem Registranten Kirchdörfer, der sie aus der großen Papiermasse, welche 1811 dem Stampfe übergeben wurde, rettete. 4) Kons.-A. Rep. Res status, f. 64. Note: »ist in der Revision ao. d. 59 nit gefunden worden«.