Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

Das Salzburger Archivwesen. 23 die Bestände. Die ersteren beginnen jedoch erst mit 1527 und sind, namentlich die älteren, sehr kurz gehalten. Die Frage, wann das Domkapitelarchiv seinen Anfang nahm, läßt sich nicht bestimmt beantworten. Vielleicht schon unter Erzb. Friedrich I. (958—991), der das Stift St. Peter selbständig machte, wahrscheinlich aber erst unter Konrad [., welcher 1122 den Chorherren seiner Kirche die Verfassung einer festen Körperschaft gab, indem er ihnen an Stelle der Chrodegangschen Regel die des heiligen Augustinus vorschrieb und sie mit Gütern und Würden begabte. Von dieser Zeit an und nicht etwa erst seit der Säkularisierung des Kapitels 15141) dürfte dieses die päpst­lichen Bullen und Briefe und die Kaiserdiplome, die seine Privilegien und Besitztümer betrafen, in eigener Verwahrung gehabt haben. Es hatte behufs Wahrung seiner Rechte und als gewissermaßen mitregie­rende Körperschaft das größte Interesse an der Sicherung nicht nur seines eigenen, sondern auch des Hauptarchivs. Es ist schon oben er­wähnt worden2), welches Gewicht sowohl die Erzbischöfe als auch das Kapitel auf urkundliche Beweismittel legten. In der Folge hat letzteres die ersteren sogar übertroffen. Ihm verdanken wir die Anlegung zweier Kopialbücher: des ersten Kammerbuches (gegen das Ende des 13. Jahr­hunderts) und des sogenannten Codex traditionum capituli Salisburgensis (Anfang des 14. Jahrhunderts).3) Im schroffen Gegensatz hiezu steht die Skrupellosigkeit, mit der in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts Urkunden, auch päpstliche, und der Traditionskodex des Erzbischofs Hartwik zum Einbinden von Büchern der Domkapitelbibliothek verwendet wurden.4) Später, seit Beginn des 16. Jahrhunderts, machte das Kapitel wiederholte Versuche, sein Archiv in Ordnung zu halten, aber diese Be­strebungen führten nicht zum gewünschten Ziele, weil es einer ständigen Fürsorge entbehrte. Es stand unter der unmittelbaren Aufsicht des Kapitels. Der Kapitelsyndikus hatte zwar auch einen Schlüssel zum Archiv, aber weder er, noch seine Schreiber waren, wie es scheint, zu Registrierungs- und Ordnungsarbeiten verbunden. Es mußten, so oft solche notwendig waren, eigene Arbeitskräfte angestellt werden, denen jedoch meistens die Erfahrung oder die Befähigung für diese Aufgabe abging. So entstand eine Reihe von Verzeichnissen und Repertorien, die alle planlos, jedes ohne Rücksicht auf die ältere Einteilung gemacht sind, so daß sich zum Schlüsse niemand mehr in den verschiedenen Abteilungen auskannte. Unter diesen Umständen dürfte die Archiv­') Siehe oben S. 3, Anmerkung 1. ’) S. 1 bis 3. 3) Ebenda. 4) Foltz, Gesch. d. Salzb. Bibi. S. 44 f.

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