Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

24 Dr. Andreas Mudrieh. benützung ausgeschlossen gewesen sein, nur F. Th. v. Kleimayrn war es vergönnt, dasselbe für seine Juvavia zu benützen.1) Über den Ort der Aufbewahrung in der älteren Zeit lassen sich nur Vermutungen aufstellen. Vielleicht wurden die Urkunden gemeinsam mit den Büchern in der camera librorum verwahrt, welche uns die vita Gebehardi nennt und die möglicherweise ursprünglich in der Sakristei der Domkirehe war.* 2) Später nach Erbauung des Kapitelhauses unter Wolf Dietrich wurde Archiv und Bibliothek dahin verlegt und in un­mittelbarer Nähe der Kapitelstube in einem Gewölbe verwahrt. Der erste Registrierungsversuch geschah, soweit wir unterrichtet sind, im Jahre 1536. Damals ersuchte das Domkapitel den Domherrn und Stadtpfarrer Hans von Kuenburg, »all und jeglich Brief« des Dom­kapitels zu registrieren und in Ordnung zu bringen. Als Schreiber wurden ihm Andre Ehrnreich, Gegenschreiber des domkapitlischen Kastens, und im Notfälle auch Herr Andre, Kaplan des verstorbenen Bischofs zu Chiemsee Ägidius, beigegeben und ihnen das Gelübde de tacendo abgenommen.3) Diese Arbeit muß, wie es scheint, langsam fort­geschritten sein, da nach 17 Jahren derselbe Domherr wieder ersucht wurde, im Beisein eines oder mehrerer Herren vom Kapitel alle brief­lichen Urkunden des Kapitels nach dem von ihm verfaßten Registraturs­plan »in dem Kasten im Gewölbe« zusammenzulegen und diese Briefe dann durch etliche vertraute Personen in ein Buch abschreiben zu lassen.4) Wahrscheinlich gedieh die Arbeit auch damals nicht weit, da Hans von Kuenburg schon zwei Jahre später starb. Nach einem halben Jahrhundert machte man, wie es scheint, den Versuch, einen eigenen Registrator anzustellen. 1612 wurde M. Hueber, über dessen Tätigkeit sonst nichts bekannt ist, »wegen der Registratur in das Geliibd genommen, daß er alle Sachen, so ihm anvertraut werden, in geheimb und verschwiegen halten, dieselbige auch jederzeit wieder- uinben an ihr gehörige Ort antworten wolle«.5) Nach einigen Jahren (1628) wurde neuerdings ein Versuch gemacht, das Domkapitelarchiv in Ordnung zu bringen. Diesmal wurden die Domkapitulare Joh. Jak. Graf Königsegg und Joh. Sigm. ’) Selbst dem päpstlichen Nuntius Gius. Garampi wurde die Obersendung eines Kodex nach Wien abgeschlagen. Garampi hatte 1781 das Domkapitel ersucht, ihm den Codex membr. s. VIII, sig. Nr. 95, olim 136 (unter genauer Angabe des Inhalts: Regeln des hl. Augustin, Ritus und Offizium der Kanoniker) nach Wien zu schicken, oder ihm eine vidimierte Abschrift anfertigen zu lassen. Die Kopierung wurde gestattet und der Priester Kajetan Köllersperger damit betraut. (Domk.-Prot. 1781.) !) Foltz, a. a. 0. S. 28f. 3) Domk.-Prot 1536, f. 28. 4) Ebenda 1553, f. 11 5) Ebenda 1612, f. 73.

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