Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

22 Dr. Andreas Mudrieh. Zeichnung vorhanden gewesen sein mußten, eingetragen wurden, beweist, daß man etwas fahrlässig dabei zu Werke ging. Die wiederholten Revi­sionen bewahrten das Archiv vor dauernder Verwahrlosung, waren aber doch nicht imstande, den Mangel eines eigenen Archivbeamten zu ersetzen und dasselbe vor den Verlusten wertvoller Urkunden zu schützen. Be­sonders durch die Benützung zu amtlichen Zwecken kamen zahlreiche Stücke abhanden1), da die Verzeichnung der ausgehobenen Urkunden häufig unterblieb. In den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts tritt ein bedenklicher Rückschlag ein, der erst um die Mitte desselben wieder behoben wurde. Die regste arehivalische Tätigkeit entfaltete sich um die Wende des 18. Jahrhunderts. Trotz der Kriegsunruhen und Fliich- tungen wurde sie immer wieder aufgenommen, zeitigte aber infolge des öfteren Personenwechsels nicht die gehofften Früchte. Archivbenützung zu nichtamtlichen Zwecken war noch immer seltene Ausnahme. Es ist fraglich, ob die Brüder Mezger zu ihrer Historia Salisburgensis (Salisb. 1692) Originalurkunden des Geheimen Archivs benützen konnten, dagegen hatte P. M. Hansiz das Glück, in dem Hof­kanzler Joannes Franz Gentilotti v. Engelsbrunn2) einen warmen Förderer seiner historischen Forschungen zu finden. Dieser kam Hansiz soweit entgegen, daß er ihm einen großen Bund Originalschriften nach Graz sandte.3) Das war wohl der einzige Fall auswärtiger Archivbenützung zu wissenschaftlichen Zwecken. II. Archiv und Registratur des Domkapitels. Es liegt in der Verfassung des geistlichen Staates, daß das Archiv des Domkapitels das Gegenstück zu dem Geheimen Archiv des regie­renden Fürsten bildet. Sie ergänzen sich gegenseitig und erst beide zusammen geben ein richtiges Bild von der Geschichte des Landes. Leider hat das Salzburger Kapitelarchiv das gleiche oder eher ein härteres Los getroffen wie das Geheime Archiv: wiederholte Extraditionen und Teilungen infolge der öfteren Staatsveränderungen haben es arg zer­splittert. Die hier noch vorhandenen Reste dieses Archivs bieten über ihre eigene Geschichte wenig Material, nur die Sitzungsprotokolle des Kapitels und die Repertorien geben einige Aufschlüsse über die Verwaltung und ') Vgl. S. 10 f. >) Vgl. S. 9. 3) Hansiz, Germania sacra II, Aug. Vind. 1729, Praefatio: ». . . est animi grati professio . . . erga Excellentissimum aulae Salisburgensis Cancellarium Joann. Franc. Gentilottum, studiorum meorum patronum. Literarum autographarum fascem bene magnum transmisit et aliis, quae multa sunt, documentis adjuvit et literis a me crebris fatigatus negotia sua gravissima petacitati meae gratificatus est.«

Next

/
Thumbnails
Contents