Mitteilungen des K. K. Archivrates 2. (Wien, 1916)

Dr. Andreas Mudrich: Das Salzburger Archivwesen

200 Dr. Andreas Mudrich. und -gittern versehen sind. Wo dies nicht zuträfe, wären darauf abzielende Vorschläge zu machen.1) Diese Verordnung erfloß zwar vorzüglich aus fiskalischen Gründen, da die tadellose Führung und Erhaltung dieser Bücher zur Kontrolle der Einkünfte und Gefälle notwendig war, aber sie war auch für die Erhaltung der Akten von größter Bedeutung, weil sie wenigstens auf Jahrzehnte dem Raummangel abhalf. Die Gerichte säumten nicht, Anträge zur Ver­besserung ihrer Archivräume oder auf Herstellung von solchen zu stellen. Diese Vorschläge erhielten auch größtenteils die Genehmigung, so daß im Laufe der nächsten Jahre in den Pflegschlössern Altentann2), Hütten­stein3), Mattsee4) und Mittersill5) und in den Gerichtsgebäuden zu Abtenau6), Großarl7), Hallein (Stadtgericht)8), St. Johann9), Lofer10), Radstadt11), Straßwalchen12) und Wagrain13) gewölbte Räume der Ver­ordnung gemäß neu eingerichtet, in Salzburg14), Werfen15), Moosham16) und wohl auch anderwärts schon vorhandene Archive vor Peuersgefahr und Entwendung gesichert wurden. Nachdem nun Räume für sichere Verwahrung geschaffen worden wraren, drang die Hofkammer auf Ordnung der Akten und Anlegung von Inventaren und Repertorien. Als sich aber bei den Amtsuntersuchungen zeigte, daß diese Anordnung häufig außer acht gelassen wurde, erging am 27. Jänner 1693 folgendes Generalausschreiben von der Hof­kammer an alle Gerichte: »Demnach Ihre hochfürstl. Gnaden unser gnädigster Fürst und Herr mit sondern Mißfallen wahrgenommen, daß ain Zeit hero von thails dero Pfleg- und Landgerichtsbeambten auf ihre durch Todtfähl oder ander- wertige Verenderungen beschehene Abtretung die Ambtsacta und Schrillten ganz confus und in keiner gebührenden Registratur hinterlassen worden, also daß die Nachfolger eine nothwendige Einricht- und Ersetzung der mangelbaren Registraturen auf des Ambts Unkhosten vorzukheren ange- suecht haben, als beschicht hiemit aus ernstlich gnädigsten Befelch höchstgedacht Ihrer hochfürstl. Gnaden die Wahrnung und Verordnung, daß alle dero Beamte in Zeit ihrer Ambtierung die Acta und Schrillten in gebührende Registratur zu stellen und darinnen zu erhalten, auch solchergestalt auf ihre Abtretung zu hinderlassen haben, als im widrigen 1) Hofk., Kat. S. 223. — 2) Hofk., Alt- und Lichtentann, 1672A, 1681A. — 3) Hofk., Hüttenstein, 1672 H. — 4) Hofk., Mattsee, 1698A. — 5) Hofk., Mittersill, 16890. — 6) Hofk., Abtenau, 1671B, 1690G, 1695A. — 7) Hofk., Großarl, 1676G. — 8) Hofk., Hallein (Stadtgericht), 1673F, 1689 D. — 9) Hofk., St. Johann, 1673B, 1685D. — 10) Hofk., Lofer, 1674B; Generale,. 1699F. — 1!) Hofk., Abtenau, 1675P. — ») Hofk., Straßwalchen, 1674F. - l3) Hofk., Wagrein, 1672E, 1712F. — 11) Hofk., Salzburg, 1672J. — l5) Hofk., Werfen, 1675 A. — 16) Hofk., Moosham, 1672L; Abtenau, 1675 P.

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