Mitteilungen des K. K. Archivrates 1. (Wien, 1914)
Dr. Bertold Bretholz: Zur Geschichte des mährischen Archivwesens
36 Dr. Bertold Bretholz. Bücher — in dem oberwähnten Inventarium oder Verzeichnis ad A für Urkunden und ad B für Bücher aufzunehmen. — Das Verzeichnis G ist nach der Einsicht der Korrespondenten zu verfassen; hiebei erscheint es wünschenswert, daß eine Zeichnung beigelegt werde. § 6. Es liegt gewiß in jedem Freunde der historischen Wissenschaft der lebendige Trieb, daß die alten historischen Dokumente, Urkunden, Bücher, alte Akten möglichst gut erhalten und vor Schaden bewahrt werden. Der Korrespondent wird sich gewiß auch veranlaßt finden, wenn er wahrnimmt, daß mit solchem Material minder gut umgegangen, daß es vernachlässigt oder der Gefahr, verloren oder verdorben zu werden, preisgegeben wird, mit eindringlichen und liebevollen Worten dahin zu wirken, daß für eine gute Erhaltung und Aufbewahrung Sorge getragen werde. § 7. Die Korrespondenten werden eingeladen, Anfragen, die vom Landesausschuß oder dem Landesarchiv an sie gemacht werden, zu beantworten und überhaupt alles das durchzuführen, was, als im Interesse der Landes- gesehichte und der Landesforschung liegend, von den genannten Ämtern den Korrespondenten bezeichnet wird. § 8. Die wesentlichste Obliegenheit der Korrespondenten, auf deren Erfüllung das Landesarchiv das größte Gewicht legt, ist die Erstattung eines Berichtes am Schlüsse eines jeden Jahres, und zwar längstens bis 15. Dezember. In diesem Berichte werden die Korrespondenten nach gewissen Abteilungen ein Bild ihrer Wirksamkeit in betreff der Erforschung und Beschreibung des Materials und über die Schritte, die sie in bezug auf Erhaltung desselben im verflossenen Jahre entfaltet haben, dem Landesarehiv geben. Damit diese Berichte in einer gleichförmigen Form erstattet werden, folgt hier ein Formular desselben mit Beispielen: Bericht für das Jahr Vom Archivskorrespondenten ............................................................................ ........................................zu.................................................................................. an das mährisch-ständische Landesarchiv........................................................ in Brünn. I Konskribierung. »Im Laufe des heurigen Jahres hat der Unterzeichnete Archivskorrespondent in Erfüllung des § 3 der Instruktion ddo..................... laut Beilage, nachstehendes Material konskribiert« (und hier folgt nun genau die Kopie des Vormerkes über das vom Archivskorrespondenten nach § 3 im Laufe des Jahres konskribierte Material).