Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 7. (Dritte Folge, 1911)

Hauptmann Bartsch: Zur Psychologie des Vaters Ferdinands von Schill

40 Bartsch. nicht, sondern er fordert und am Schlüsse, wo er in seiner Erregung dem reinlichen Konzepte mit eigener Hand allerlei Zusätze anflickte, droht er sogar. „Ich erwarte von der Gerechtigkeitsliebe des Kaisers, meines gegenwärtigen Souveräns, daß Höchstderselbe meine Anhänglichkeit für seinen erlauchten Thron beherzigen wird.” Er beklagt sich, daß der Erzherzog ihn laut Yerordnung vom 8. August 1809 immer noch einen „königlich preußischen Oberstleutnant genannt habe”. „Wie kann man mich so nennen,” ruft er aus, „da meine Quittierung bekannt, durch Seine Königliche Hoheit eingeleitet und bereits im Juli er­folgt war!” Dann wird seine Anklage temperamentvoller: „mich sowohl als jeden anderen muß dieses Verfahren Seiner Königlichen Hoheit des Erzherzogs Ferdinand befremden, da Er, nachdem Er mich mit so vielen gemachten Versprechungen aus einer gesicherten Lage gerissen hat, nicht nur schon längst mein gegenwärtiges Los nicht beherziget, sondern mich vielmehr aus eigener Macht von einem Standpunkt verdrängen will, den ich mu’ mit aus­drücklichem Befehl Seiner Majestät verlassen werde.” Und am Hände trumpft Schill hiezu noch die Zeilen: „und dann erst blieb mir noch das Hecht, gegen Seine König­liche Hoheit, Hochweiche mich aus der gesicherten Lage gerissen und in kaiserliche Dienste angestellt haben, meine Entschädigung zu suchen.” Am Ende der Bitte um eine seiner Diensteskategorie angemessene Bestimmung schwellt noch der Groll gegen den Prinzen, trotzdem dieser alle Anwürfe mit einer Anempfehlung zur Gnade beantwortet hatte: „indem Seine Königliche Hoheit Erzherzog Ferdinand die Bitte des Gefertigten nicht mehr eines gerechten Blickes würdigen wollte”. Schill gab sich mit dem Datum des Bezuges jenes Gnadengehaltes, der vom 22. November 1810 an erfloß, nicht zufrieden. In einer erneuten Vorstellung legte er dem Kaiser nahe, ihm auch den vollen Gehalt eines Oberst­leutnants von dem Tage der Auflösung seines Korps, dem 1. August 1809, bis zum Tage seiner Annahme in den Ruhestand zuzuerkennen und wirklich erhielt Schill für dieses Jahr, wenn schon nicht die Aktivitätsbezüge, so

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