Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 6. (Dritte Folge, 1909)
Major Czeike: Die Cernierung und Erstürmung Wiens im Oktober 1848
Cernierung und Erstürmung Wiens 1848. 355 Dämmerung gelang es, nach wiederholten Stürmen der kaiserlichen Truppen, die vom Brande verschont gebliebenen Gebäude des Bahnhofes zu besetzen, den Matzleinsdorfer Friedhof sowie den Damm der Gloggnitzer Eisenbahn zu nehmen und die Aufständischen hinter die Linienwälle zurückzuwerfen . Um die bisher errungenen Vorteile zur Unterwerfung der noch renitenten Vorstädte auszubeuten, war auf Befehl des Feldmarschalls eine Mörserbatterie unter Kommando des Bombardierhauptmanns Fabisch aus dem Neugebäude herbeigeholt und gegen Abend am Viaduktdamm südlich des Matzleinsdorfer Linientores eingeführt worden. Diese Batterie bestand aus 4 Stück Dreißig- und 2 Stück Zehnpfündern und eröffnete ihr Feuer nach 8 Uhr abends gegen die Vorstädte Gumpendorf und Mariahilf. Nach zwölf Bombenwürfen1) schickten diese Vorstädte ihre Unterwerfungs- erklärungdem FML. Csorich ein, welcher hierauf die Abnahme der Waffen verfügte und über diesen Erfolg sowie die Einnahme des Bahnhofes dem Armeeoberkommando die Meldung erstattete2). Während die eben geschilderten Scheinangriffe am 28. an den meisten Punkten der Umfassung Wiens mit der Besitznahmeder Linientore und Wälle endeten, hatten die Truppen des I. Armeekorps sowie jene der Division Hamberg an diesem Tage weit schwierigere, entscheidende Aufgaben zu bewältigen, deren Endziel die Eroberung ganzer Vorstädte bildete. Nach der allgemeinen Angriffsdisposition sollte das I. Armeekorps durch einen Angriff auf den zwischen der St. Marxer Linie und dem Wiener Donaukanal liegenden Teil der Linie womöglich in den Besitz der Vorstädte Landstraße, Erdberg und Weißgärber gelangen. *) *) Zur Schonung der Stadt waren die Brandröhren verkürzt worden, um die Projektile noch über den Häusern zur Explosion zu bringen. 2) K. A-, Handschriftliche Elaborate, 55; F. A. 1848, Cernierung Wiens, XI, ad 83; XIII, 33; Geschichte des Infanterieregiments Nr. 12, 103. 23*