Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Dritte Folge, 1906)

Hauptmann Just: Das Herzogtum Warschau von seinen Anfängen bis zum Kampf mit Österreich 1809

44 Just. öffentlichen Verwaltungszweige (Gericht, Inneres, Finanzen, Krieg und Polizei) waren außerdem fünf Männer betraut, auf deren Berichte hin von der Regierungskommission gesetzliche Verfügungen erlassen werden sohten. Um der Regierung aber die Möglichkeit zu geben, ihre Funktionen überhaupt beginnen zu können, wurden derselben mit Dekret vom 29. Januar1) alle Steuern Preußisch-Polens zur Erhebung und Einziehung über­wiesen und von dem französischen Generahntendanten eine Million Francs ausbezahlt, welche der momentanen mißlichen Finanzlage abhelfen und die dringendsten Auslagen decken sollte. Die Polen erbhckten in ahen diesen Maßnahmen den ersten Schritt zur "Wiederherstellung ihrer staathchen Selbständigkeit und brachten den besten "Willen entgegen, den Forderungen Napoleons an Geld- und Blutsteuer zu entsprechen. Napoleon hatte mit dem Dekret vom 29. in "Wahrheit nur die Sorge fűi­den Unterhalt der polnischen Truppen auf die provisorische Regierung übertragen. Diese hatte ahe Einkünfte zur Erhaltung der Armee, für die Errichtung von Magazinen und die Kosten der zivilen Verwaltung zu verwenden. Die Leistung von Kriegs­kontributionen war der Regierung nur unter der Bedingung, daß Mehl, Korn, Hafer, Heu zu einer bestimmten Menge in natura gehefert würden* 2 3 *), erlassen worden. Nach den Dekreten vom 14. und 29. Januar forderte nun Napoleon ahe Leistungen als sein Recht, von dem er nicht um Haaresbreite abzugehen geneigt war. Ahe Anstrengungen und Opfer, die gebracht wurden, dünkten ihm gering. Er tadelte nicht bloß die Mitglieder der Regierung, welche ihren Pflichten schlecht nachkämen, sondern erging sich in heftigen "Worten auch gegen den Mann, dem er selbst die oberste müitärische Verwaltungsstehe übertragen hatte, gegen den Fürsten Poniatowski8). Erst auf den strikten Befehl Napoleons, welchen Murat dem Fürsten übermittelte, hatte dieser die ebenso schwere, als ») 0. d. N. I., Tom. XIV, 257, Nr. 11.732. 2) Ebenda, Tom. XIV, 560, Nr. 12.206. 3) Ebenda, Tom. XIV, 331, Nr. 11.873. „Ce bureau de la guerre de Varsovie ne fait rien, et laisse désorganiser l’armée polonaise.”

Next

/
Thumbnails
Contents