Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Dritte Folge, 1906)
Hauptmann Just: Das Herzogtum Warschau von seinen Anfängen bis zum Kampf mit Österreich 1809
Das Herzogtum Warschau. 43 Die Funktionen der ersteren wurden durch Errichtung einer „Kommission für Approvisionierung” erweitert, welche als Zentralstelle die zur Verpflegung des Heeres erforderlichen "Weisungen den einzelnen Kammern erteilen und die Ausführung durch einen eigenen Kommissär überwachen sollte. Die allgemeinen Anordnungen des Kaisers wurden der Kommission durch den französischen Generahntendanten erteilt, General Belliard zum Stadtkommandanten von Warschau ernannt und überdies zwei Intendanten dahin entsendet, um den Verwaltungsapparat in Gang zu setzen. GL.D^browski hatte schon früher in allen Städten des Posener Kreises, in denen polnische Abteilungen aufgestellt worden waren, Polen zu Beamten eingesetzt. Kapoleon zögerte jetzt nicht, die Vertreibung der preußischen Beamten gutzuheißen. Um dem öffentlichen Geiste die von ihm gewünschte Richtung zu geben1), schickte er Josef Wybicki, der sich als Anhänger der Konstitution von 1791 im ganzen Lande der größten Sympathien erfreute, auch nach Warschau. Es war eine glückliche Wahl, denn wie kein Zweiter verstand es Wybicki, hoch und nieder zu Opfern auf dem Altäre des Vaterlandes zu begeistern. Am 18. Dezember nachts war Napoleon selbst in Warschau eingetroffen und hatte das königliche Schloß bezogen. Dichte Volksmassen sammelten sich schon am Morgen des 19., um den großen Schlachtensieger zu erblicken, allein der Kaiser blieb unsichtbar. Erst gegen 4 Uhr nachmittags begab er sich zu Pferd an das Weichselufer zu einer Rekognoszierung und kehrte sodann ins Schloß zurück, wo er die Deputationen der Stadt und zahlreiche Mitglieder des ehemaligen Reichstages empfing. Mit Dekret vom 14. Januar* 2) wurde an Stelle der von Murat angeordneten Verwaltung eine „provisorische Regierung” für die Zeit, bis das Schicksal Polens durch einen Definitivfrieden geregelt sein würde, eingesetzt. Diese bestand aus einer Kommission von sieben Mitgliedern und war mit den größten Machtbefugnissen ausgestattet. Mit der Leitung der *) C. d. N. I, Tom. XIV, 1, Nr. 11.332. 2) Ebenda, 192, Nr. 11.630; d’Angeberg, 457; Anhang II.