Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 4. (Dritte Folge, 1906)

Hauptmann Just: Das Herzogtum Warschau von seinen Anfängen bis zum Kampf mit Österreich 1809

82 Just. 4. Einfluß der französischen Heeresleitung auf die polnische Armee, Vorkehrungen in Rücksicht auf den Krieg in Spanien und den drohenden Kampf mit Österreich. Wie in allen Rheinbundstaaten mußte auch im Herzog­tum Warschau die militärische Größe Napoleons bestimmend auf den Geist, die Ausbildung und Verwendung der Truppen in Friedens- und Kriegszeiten wirken. Die junge Armee, die unter französischen Adlern ihre erste größere Waffentat ver­richtet hatte, erblickte im Sieger von Friedland nicht bloß ihren Schöpfer, sondern auch Schützer und Förderer. Sein Geburts­tag, der Tag der Kaiserkrönung, die Erinnerung an die Schlachten bei Jena und Auerstädt winden durch militärische Paraden gefeiert, die ArmeebefehleJ) verkündeten immer wieder des Imperators Ruhm. Selbst die Errichtung von Denkmälern und Triumphbögen wurde beschlossen* 2) und nur der Krieg mit Österreich verhinderte die Ausführung derselben. Schon die erste Proklamation des Fürsten Josef Ponia- towski vom August 1807 hatte des eigenen Souveräns nicht mit einem Worte gedacht und dadurch ungewollt das eigenartige Verhältnis des jungen Heeres zu seinem Herrscher klar­gestellt 3). Die militärischen Hoheitsrechte Friedrich Augusts in seinem neuen Lande beschränkten sich auf die Ernennung von Generaladjutanten, Ordensverleihungen und Beförderungen. Doch auch hiebei galten Napoleons Vorschläge als bindende Befehle4), so daß in Wahrheit der Beherrscher Frankreichs der oberste Kriegsherr der polnischen Armee war. Wohl den besten seiner Generale hatte Napoleon zum Vollstrecker seines Willens eingesetzt, als er bereits am 12. Juh 1807 dem Marschall Davout das Kommando über aUe Truppen *) Anhang XIII. 2) Journal de l’Empire, August 1808. 3) Wenn Oncken den König von Sachsen „Oberfreischärler des polnischen Landsturms” nennt, so hat er sachlich unrecht. Das ge­hässige Urteil über diese Armee widerlegen ihre Waffentaten. 4) Die Ernennung des Fürsten Poniatowski zum General en chef erfolgte im März 1809 auf einen Brief hin, den Napoleon an den König von Sachsen richtete: „Euere Majestät werden ohne Zweifel das Kommando über die polnischen Truppen dem Fürsten Poniatowski übertragen.” (C. d. N. I., Tom. XVIH, 318, Nr. 14.864.)

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