Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Festungs-Artillerie 1850-1854, 1867-1903 - II. Festungs-Artillerie 1867-1903

220 ihrer Ausbildung förderlichem Terrain zu disloeieren, führten dazu, denselben eine andere Eintheilung zu geben. Der naheliegende Vortheil, sie zu eigenen selbständigen Körpern zu vereinen, musste aus finanziellen Gründen fallen gelassen werden; man war gezwungen, sie bestehenden Formationen an- zuschliessen. In dieser Hinsicht schien es nach jeder Richtung auch in Bezug auf Ergänzung, Bemontierung und Verrechnung am zweckmässigsten, diese Bat­terien den in ihrem Verwendungsterrain gelegenen Festungs-Bataillonen, so­mit den Bataillonen in Tyrol und Dalmatien einzutheilen. Die Durchführung der Neuformation ') erfolgte nur bei den Bataillonen 1 bis 9 gleichzeitig. Die Bataillone 10, 11, 12 konnten erst später, nach Auf­lösung des Küsten-Begiments, aus dessen Compagnien sie zu bilden waren, auf- gestellt werden. Der Vorgang und die Art der Durchführung geschah in folgender Weise: Mit Allerhöchster Entschliessung vom 24. März 1867* 2) wurden aus den bei den 12 Regimentern befindlichen Festungs-Compagnien 9 Bataillone zu je 5 Compagnien und einer Bataillons-Schule gebildet. Die drei Testierenden Festungs-Compagnien des 8. Regiments blieben im Verbände desselben und waren daselbst über den vorgeschriebenen Stand zu führen; doch wurde eine Compagnie (die 1.) beim 8. Bataillon, die beiden anderen (3. und 4.) beim Küsten-Artillerie-Regiment zur Dienstleistung eingetheilt. Formiert wurde das 1. Festungs-Bataillon aus den Festungs-Com­pagnien 2, 3, 4 des 1., dann 1 und 4 des 12. Regiments. Das 2. Bataillon aus den Festungs-Compagnien Nr. 1 und 2 des 2., 1 und 2 des 6.. 1 des 4. Regiments. Das 3. Bataillon aus den Festungs-Compagnien Nr. 1 des 1., dann Nr. 1, 2, 3, 4 des 7. Regiments. Das 4. Bataillon aus den Festungs-Compagnien Nr. 1, 2, 3, 4 des 3. und Nr. 4 des 9. Regiments. Das 5. Bataillon aus allen Festungs-Compagnien des 10. und Nr. 2 des 12. Regiments. Das 6. Bataillon aus Nr. 2, 3, 4 des 4. und Nr. 3 und 4 des 6. Re­giments. Das 7. Bataillon aus den vier Compagnien des 11. und jener Nr. 3 des 12. Regiments. Das 8. Bataillon aus den vier Compagnien des B. und Nr. 2 des 8. Re­giments. Das 9. Bataillon aus den Festungs-Compagnien Nr. 1, 2, 3 des 9. und Nr. 2 und 3 des 2. Regiments. Zu diesem Bataillon kamen auch die zwei Gebirgs-Batterien des 5. und die eine des 7. Artillerie-Regiments. Die Bataillons - Schulen zur Heranbildung des Unterofficiers-Nach­wuchses wurden erst mit Beginn des folgenden Schuljahres (October 1867) in zwei Jahrgängen aufgestellt, wobei der zweite Jahrgang aus den in der Regiments-Schule befindlich gewesenen Frequentanten der Festungs-Compa­gnien zu bilden vrar. Als Stabs-Stationen wurden bestimmt: 1. Bataillon Theresienstadt, 2. Josefstadt, 3. Wien, 4. und 5. Olmütz, 6. Krakau, 7. Komorn, 8. Temesvár, 9. Innsbruck. Als Commandanten dieser neun Bataillone waren 3 Obersten, 3 Oberst­lieutenants, 3 Majore systemisiert, welche zum gemeinschaftlichen Status der Artillerie zählten. Die Commandanten der Bataillone 1 bis 8 hatten eventuell zugleich als Festungs-Artillerie-Directoren, jener des 9. als Artillerie-Chef beim Truppen- Divisions- und Landes-Vertheidigungs-Ober-Commando in Tyrol zu fungieren. Die Ausübung der Inhaberrechte bei den Festungs-Artillerie-Bataillonen stand dem jeweiligen General-Artillerie-Inspector in demselben Umfange, wie bei den Zeugs-Artillerie-Commanden zu. Auch die gerichtlichen und Seel­sorge-Angelegenheiten waren wie bei letzteren geregelt. *) R. K. M., Registratur 1867, Praes. Nr. 1956. 2) N. Y. Bl. 1867, C. Y. vom 29. April und R. K. M., Registratur 1867, Praes. Nr. 645

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