Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

Es bestanden mit Beginn des Jahres 1848 5 Feld-Artillerie-Regimenter mit je 18 Compagnien, ferner das Bombardier-Corps mit 5 Compagnien, das Feuerwerks-Corps mit 2 Feld-, 1 Zünder-Compagnie, endlich 14 Garnisons- Ar tillerie-Districte. Schon mit 24. Mai 1848!) wurde durch die Allerhöchste Entschliessung vom 18. Mai d. J. befohlen, das Bombardier-Corps um 1 Compagnie, das Feuer­werks-Corps um 8 Feld-Compagnien zu vermehren, ferner 20 Landwehr- Compagnien für die Regimenter 1 bis 4 und ein eigenes Landwehr-Bataillon mit 6 Compagnien für das befestigte Lager in Linz zu errichten* 2). Von den 20 für die Regimenter bestimmten Landwehr-Compagnien erhielt nun das 1. Regiment fünf, das 2. sechs, das 3. sechs, das 4. drei. (Eine Compagnie des 3. wurde für Lemberg bestimmt.) Die Officiere für diese neu zu errichtenden Unter-Abtheilungen waren nach Möglichkeit dem Stande der Feld-Regimenter entnommen und hiebei minder Kriegsdiensttaugliche besonders berücksichtigt. Für diese 20 Compagnien wurden als Commandanten 11 Hauptleute normiert, die anderen sollten von Capitän-Lieutenants befehligt werden. Die Unter-Officiere waren theils aus dem Stande der Feld-Artillerie, theils aus der Landwehr-Artillerie zu ersetzen3 4 5). Die Mannschaft für alle obigen Neuformationen wurde durch Einberufung der seit 1844 entlassenen landwehrpflichtigen Männer des Bombardier- und Feuerwerks-Corps, dann der Feld-Artillerie-Regimenter gewonnen. Wo das Landwehr-Contingent nicht ausreichte, hatte die Infanterie-Landwehr und über diese hinaus das Recruten-Contingent pro 1849 die Ergänzung zu geben. Diese letztere Bestimmung erscheint später in der Verordnung vom 7. Juni 1848, Nr. 2119/M. K. bezüglich der Landwehr-Compagnien dahin abgeändert, dass die eine Hälfte der gemeinen Mannschaft aus Landwehr-Artillerie, die andere aus dem letzten Zuwachs zu bestehen hatte. Um den neuen Abtheilungen einen Kern geben zu können, reducierte man sämmtliche Artillerie-Compagnien von 180 auf 150 Gemeine. Ausserdem erfolgte mit derselben Verordnung die Aufstellung von 10 Depot-Compagnien zur Verstärkung der Regimenter. Von diesen Depot- Compagnien erhielt in der Folge jedes der Regimenter 1 bis 4, dann das Feuer­werks-Corps je 2 Compagnien1). Der Stand der Compagnie-Officiere bei den Regimentern wurde gleich­zeitig erhöht, bei den Landwehr-Compagnien ein zweiter Oberlieutenant, bei den Born bárdier-Compagnien 6 Feuerwerker neu creiert und der Stand der Landwehr-Compagnien jenem der Feld-Compagnien gleich bestimmt. Der Stand der Depot-Compagnien bei den Regimentern wurde mit 201 (beim Feuerwerks-Corps mit 184 Manu) normiert. Es bestand sonach jedes Regiment aus Feld-Compagnien, Landwehr- Compagnien und Depot-Compagnien; das Feuerwerks-Corps aus Feuerwerks-, Feld-, Zünder- und Depot-Compagnien, das Bombardier-Corps nur aus Bombardier-Compagnien. Von diesen Compagnien erlitten der Zahl nach vor allem die Landwehr- Compagnien eine Veränderung. Schon mit 26. Februar 1849“) wurden jene des 4. Regiments auf 5 erhöht, mit 17. April6) jene des 1. Regiments um 2, jene des 2. um 1, jene des 3. um 1, jene des 4. nochmals um 1 Landwehr-Compagnie vermehrt, ferner für das 5. Regiment 2 Landwehr-Compagnien systemisiert. Die Hälfte dieser neuen Compagnien war mit Hauptleuten, die andere Hälfte mit Capitän-Lieutenants zu besetzen. Mit 5. Juli 1849T) erfolgte endlich eine letzte Vermehrung der Landwehr- Compagnien bei den Regimentern, indem die Zahl beim 1. Regiment um 2, beim 2., 3. und 4. um je 1 erhöht wurde. Mit derselben Verordnung wurde 9 Kr. Min. Nr. 1359/M. K. vom 24. Mai 1848. 2) Kr. Min. Nr. 2119/M. K. vom 7. Juni 1848 und Nr. 1359/M. K. vom 24. Mai 1848. Ueber das Landwehr-Bataillon siehe dieses. 3) Das Landwehr-Institut bestand damals noch. Ueber dieses siehe „Ergänzung”. 4) Kr. Min. Nr. 324/M. K. vom 18. Januar 1849. 5) Kr. Min. Kr. 1131/M. K. vom 26. Eebruar 1849. 6) Kr. Min. Nr. 23.371/M. K. vom 17. April 1849. 9 Kr. Min. Nr. 7482/M. K. vom 5. Juli 1849.

Next

/
Thumbnails
Contents