Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Handlanger-Truppen - III. Artillerie-Handlanger-Corps 1808-1816

Artillerie-Handlanger- Corps 1808—1816. Mit der Einführung des Batterie-Systems zeigte sich das Bestreben, die Artillerie in jeder Hinsicht von der Beihilfe der Infanterie unabhängig zu machen. Dasselbe führte zur Aufstellung des Handlanger-Corps. Dieses bildete einen selbständigen Körper und war im Krieg und Frieden nur vom General-Artillerie-Director abhängig. Der Stand musste mit Rücksicht auf die Verwendung und die Kosten derart bemessen sein, dass die im Frieden bestehenden Abtheilungen gewisser - massen nur die Cadres bildeten, welche sich im Kriegsfälle durch Aushebung von geeigneten Leuten auf die nöthige Zahl von Mannschaft ergänzten. Dem­nach wurden nebst dem Stabe nur 8 Compagnien in 4 Divisionen formiert, jede Compagnie mit 200 Mann bestimmt. Die Errichtung des Handlanger-Corps erfolgte mit 16. Juni 1808 und in der Weise, dass die zur Errichtung nöthigen Officiere und Feldwebel von der Artillerie, die anderen Hnterofficiere und die Gemeinen aber von den deutschen Infanterie-Regimentern ') beigestellt wurden. Hiezu waren solche Leute auszuwählen, welche bereits im Handlangerdienst ausgebildet, bei den verschiedenen Regimentern standen. Die normierten Stände waren: Beim Stabe: 1 Stabsofficier als Com­mandant, 1 Adjutant, 1 Rechnungsftlhrer, 8 Fouriere, 1 Ober-, 1 Unterarzt, 1 Fourierschütz und 2 Privatdiener, in Summa also 16 Köpfe. Bei einer Friedens-Compagnie : 1 Hauptmann, 1 Oberlieutenant, 1 Unter­lieutenant, 11 Corporale, 1 Fourierschütz, 2 Tambours, 200 Gemeine und 2 Privatdiener. Der Stab war bleibend in Wien dislociert, als Standorte der Divisionen (je zweier Compagnien) waren Wien, Prag, Olmütz, Graz bestimmt. Die Wiener Division erhielt 1 Ober- und 1 Unterarzt, die anderen Divisionen nur 1 Unterarzt zugewiesen, doch wurden alle diese beim Stabe geführt. Das Corps hatte keinen Auditor. Für die in den Standorten des 1., 2., 3. Artillerie-Regiments dislocierten Divisionen besorgte der Auditor dieser Regimenter, für die in Graz stehende Division der dort befindliche Stabs- Auditor die Agenden 2). Im Frieden hatten die Artillerie-Brigadiere, im Kriege ebendiese oder der Reserve-Artillerie-Commandant das Jus gladii. Die von der Artillerie zum Corps transferierten Individuen behielten die Artillerie-Gebühren, alle anderen hatten jene der Infanterie. Zweck und Aufgabe des Corps war die Beistellung von Handlangern für die gesammte Geschütz-Bedienung, die Mitwirkung bei allen Artillerie- Arbeiten, Depot-Wachen etc. Die Mannschaft wurde daher gleich der Feld-Artillerie ausgebildet. Nachdem der Stand an Gemeinen bei allen 8 Friedens-Compagnien nur 1600 Mann betrug, die Ausrüstung der Armee aber nach damaliger Berech­x) Deutsche .Regimenter liiessen alle, welche sich in den conscribierten Provinzen ergänzten. 2) Der Stabs-Auditor hatte auch die Gerichtsbarkeit über die in Graz befindlichen Feld-Artillerie-Divisionen.

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