Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung der Handlanger-Truppen - III. Artillerie-Handlanger-Corps 1808-1816

203 nung 6368 Handlanger erforderte, so musste im Kriege eine unverhältnis­mässige Vermehrung an Mannschaft eintreten, diese aber im Frieden bereits vorbereitet werden. Es wurde demnach bestimmt, dass die 46 Werb-Bezirke der deutschen Infanterie-Regimenterl) je 110 für Handlangerdienste geeignete Individuen vorzumerken und evident zu führen haben, um selbe nebst 4 Corporalen so­fort an das Handlanger-Corps abgeben zu können. Die Zahl der Divisionen war mit Rücksicht auf jene der bestehenden Eeld-Artillerie-Regimenter mit 4 normiert. Die zu den Batterien eingetheilten Handlanger unterstanden dem Artil­lerie-Officier, welcher die Batterie commandierte. Auf jede Artillerie-Compagnie entfiel eine Handlanger-Compagnie. Bei der Reserve jedes Armee-Corps stand eine derselben für den Dienst bei dieser und zur Ergänzung des Abganges beim Feld-Geschütz. Im Kriege wurden aus dem Gesammt-Stande von 6368 Mann die für die Bedienung der Geschütze nöthigen Compagnien, die sogenannten Bat­terie-Compagnien, neu formiert, der Rest in Procento-Compagnien und diese bei der Reserve oder auch bei den Feld-Depots eingetheilt. Der Stand einer für den Krieg aufgestellten Compagnie war dem Friedens-Stande nicht gleich. Er bestand aus 1 Oberlieutenant oder Lieutenant als Commandanten, 1 Feldwebel, 8 Corporalen, 170 Gemeinen, 1 Privatdiener. Eine solche Compagnie war zur Bemannung von 3 Batterien mehr als ausreichend. Von den 8 Corporalen standen je 2 bei einer Batterie, die dem­nach noch überzähligen 2 Corporale wurden, der eine zur Bewirkung der Fassungen bestimmt, der andere mit dem Rest der Mannschaft zur Reserve eingetheilt. Die im Frieden systemisierten 8 Hauptleute verloren im Kriege ihre Compagnien und erhielten die Respicierang mehrerer. Nebstbei hatten sie auch die Fassung von Verpflegsgeldern und Monturen etc., wozu ihnen ein Fourier beigegeben war, zu bewirken. Dieselben unterstanden dem Haupt- Reserve-Comm andantén. Bei den Procento-Compagnien war stets ein Officier mehr im Stande, als bei den sogenannten Batterie-Compagnien, um einen Ersatz für Verluste an Handlanger-Offieieren bei den Batterien zu haben. Die Officiere der Pro­cento-Compagnien hatten Parkwache zu leisten und wurden am Marsche bei den Reserve-Artillerie-Fuhrwerken eingetheilt. Vom Capitän-Lieutenant abwärts waren alle Haudlanger-Officiere ärarisch beritten. Der Commandant des Handlanger-Corps rückte grundsätzlich nicht ins Feld, geschah es aber dennoch, so blieb an seinerstatt ein Hauptmann bei der Rechnungs-Kanzlei zurück. Die Capitulationszeit für die Handlanger betrug wie bei der Infanterie zehn Jahre; die Reengagierung konnte nach dem 6. Dienstjahre erfolgen. Das Reengagierungs-Geld war für den Gemeinen mit 3 Gulden, für Chargen mit 4 Gulden per Jahr festgesetzt. Die Zahl der im Felde aufgestellten Compagnien wurde durch die Stärke der Artillerie-Ausrüstung bedingt und erreichte beispielsweise 1800: 32 Bat­terie-Compagnien und 8 Procento-Compagnien. Nach diesem Feldzuge erfolgte insoferne eine Dissolvierung des Corps, als nur die 8 Friedens-Compagnien am Stande blieben. Die überzählige Mann­schaft wurde zu den Infanterie-Regimentern, von denen sie beigestellt war, zurücktransferiert. Bestanden diese nicht mehr, so kamen die Leute zu einem anderen Regimente, das sich aus demselben Lande ergänzte. War dieses infolge des Friedens-Schlusses abgetreten, so wurden sie trotzdem bis zur Beendigung der Capitulation präsent erhalten. Im Jahre 1812 erfolgte keine Vermehrung des Handlanger-Corps. Das­selbe blieb auf die 8 Friedens-Compagnien beschränkt, da diese ausreichten, um das Auxiliär- und das Reserve-Corps auszurüsten. Mit Beginn des Jahres 1813 war anfangs eine Erhöhung auf 16 Com­pagnien beschlossen, doch drang in der Folge der Vorschlag des General- Artillerie-Directors FM. Colloredo durch, nach welchem bestimmt wurde, *) *) Diese Bezeichnung bezieht sich nicht auf die Nationalität, sondern auf die Organisations- und Standesverhältnisso.

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