Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Organisation und Entwicklung des Feld-Zeugamtes 1772-1850
Entwicklung des Feld-Zeugamtes 1772—1850. Die Organisation, des Jahres 1772 unterschied als dritten Stand des Artillerie-Personals das Zeugswesen-Personal. Dieses umfasste zwei Gruppen : Die erste war ständig für die Garnisons- Zeughäuser bestimmt, die zweite gehörte für das Peld-Zeugswesen. Erstere wurde an die verschiedenen Garnisons-Artillerie-Districte nach Massgabe der bei diesen nothwendigen Arbeitsleistungen vertheilt und stand in Bezug auf ihre Thätigkeit und Disciplin, dann Verpflegung und Verrechnung unter dem Commando des Garnisons-Artillerie-Districts-Commandanten. Ihre Geschichte und Entwicklung wird daher bei der Garnisons-Artillerie abgehandelt. Die zweite Gruppe bildete einen selbständigen Körper unter der Aufsicht und Leitung eines aus dem Stande der Feld-Artillerie gebildeten Stabes, dem noch 1 Professor matheseos, 2 Ober-Feuerwerkmeister und 1 Doctor Medicináé als „Extra-Chargen” zugewiesen waren. Diese Gruppe wird bereits 1772 als das Feld-Zeugamt bezeichnet und führt, stets getrennt von der ersten, deren Theile zu dieser Zeit „ordinäre Zeugämter” genannt werden, bis zur Organisation von 1850—1851 die Bezeichnung Feld-Zeugamt. Schon im Namen liegt ein principieller Unterschied zwischen den ordinären Zeugämtern und dem Feld-Zeugamte; erstere verblieben im Kriegsfälle in den festen Plätzen, in denen sie dislociert waren, letzteres war für Zeugsarbeiten im Felde bestimmt. Deshalb waren auch für das Feld-Zeugamt Officiere der Feld-Artillerie, für die ordinären Zeugämter solche der Garnisons-Artillerie als Comman- danten normiert. Dem Feld-Zeugamt oblag im allgemeinen die Beschaffung, Erzeugung, Verwahrung, Conservierung und Reparatur aller Artillerie-Bedürfnisse für die Linien-Truppen, die Ausrüstung der Reserve und der Feld-Depots. Im Stande desselben befanden sich daher alle Professionisten für die Erzeugung, Reparatur und Erhaltung der Lafetten, Munition, Verpackungs-Erfordernisse, der Fuhrwerke und Fuhrwerks-Requisiten. Die ordinären Zeugämter, respective die Garnisons-Artillerie, der sie zugehörten, hatten im Frieden gleiche Obliegenheiten bezüglich des Festungsund Belagerungs-Geschützes. Bei der Zusammenstellung eines Belagerungs-Parks wurde denselben für die nöthigen Reparaturen und die Munitions-Gebahrung, eventuell Laborierung, jedoch stets Mannschaft des Feld-Zeugamtes zugewiesen. Da zu dieser Zeit nur in Budweis und Moldauthein die Vorräthe für den Feldzug hinterlegt waren, waren diese als alleinige Feld-Zeugamts- Posten bestimmt. Der Stand des Feld-Zeugamtes, wie er 1772 für den Frieden speciell normiert wurde, umfasste die Artillerie-Personen, die Extra-Chargen und die Zeugamts-Personen und gliederte sich: A. Stab : 1 Major, 1 Hauptmann, 2 Oberlieutenants, 3 Unterlieutenants, welche von den Regimentern beigestellt wurden.