Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Organisation und Entwicklung des Feld-Zeugamtes 1772-1850

246 B. Extra-Chargen: 1 Professor matheseos, 2 Ober-Feuerwerkmeister, 1 Medicináé Doctor. C. Zeugamts-Personen: 3 Ober-, 3 Unter-Zeugwarte, 41 Munitionäre, 1 Feldscherer, 1 Brückenmeister, 1 Bindermeister mit 1 Gesellen, 2 Schlosser­meister mit 4 Gesellen, 2 Ober-, 5 Unter-Schmiedemeister mit 12 Gesellen, 2 Ober-, 5 Unter-Wagnermeister mit 12 Gesellen, 1 Tischlermeister mit 2 Ge­sellen, 1 Drechsler, 2 Biemermeister mit 4 Gesellen, 2 Sattlermeister mit 4 Gesellen, 1 Zimmermeister mit 3 Gesellen, 4 Handlanger-Corporale, 12 Hand­langer. Dieser Friedens-Stand wurde im Kriege bedeutend erhöht, da bei jeder Armee oder jedem selbständigen Corps und Belagerungs-Park ein entsprechend starkes Detachement des Feld-Zeugamtes zur Vornahme der Reparaturen an Geschützen und Fuhrwerken, zur Ergänzung der Munition der Truppen, Artil­lerie-Reserven und Depots, häufig auch zur Elaborierung der Munition in den Feld-Depots, eingetheilt werden musste. Ueber die Gebahrung und Verwaltung hatte der Officier, welcher das Detachement befehligte, Rechnung zu legen. Diese Vermehrung war schon in der Organisation vor 1772 berück­sichtigt, die den Kriegs-Stand des Feld-Zeugamtes mit 259 gegenüber dem Friedens-Stande von 114 Personen festsetzte; derselbe war aber kein unver­änderlicher, sondern richtete sich in den folgenden Feldzugsjahren nach der Zahl der aufgestellten Armeen und den besonderen Verhältnissen der wech­selnden Kriegsschauplätze. Als erster Aufstellungsort des Feld-Zeugamtes war Budweis bestimmt. Der Commandant des Feld-Zeugamtes wurde dem Stande des 2. Artillerie- Regiments entnommen. Er war in militärischen Angelegenheiten dem General- Feld- und Garnisons-Artillerie-Commandanten1), in ökonomischer Hinsicht dem Haupt-Feld-Artillerie- und Haus-Zeugamt untergeordnet. Er blieb beständig beim Feld-Zeugamte, während die anderen Offieiere des Stabes, aus dem Stande der drei Regimenter, wenigstens alle halben Jahre wechseln sollten, um ein möglichst zahlreiches Personal für den Zeugs­dienst heranzubilden. Der Commandant und alle übrigen Offieiere wurden beim Zeugamte nur als Zugetheilte geführt. "Waren grössere oder dringende Arbeiten nöthig, so konnten, über Ver­langen des Commandanten, Unterofficiere und Kanoniere der Regimenter zum Feld-Zeugamte commandiert werden. Die Personen, welche zum eigentlichen Zeugswesen gehörten, also alle vom Ober-Zeugwart angefangen, hatten bisher keinen Officiersrang, wenn­gleich sie wie die Auditore den Officierstitel erhalten konnten. Mit der Organisation von 1772 erhielten die Ober-Feuerwerkmeister ältesten Capitän-Lieutenants-Rang bei der Artillerie2), bei der Armee aber rangierten sie mit den Gleichgestellten nach dem Tage der Beförderung. Die Ober-Zeugwarte erhielten Oberlieutenants-, die Unter-Zeugwarte Unterlieute­nants-, die Munitionäre Bombardiers-, die Ober-Handwerksmeister Feldwebels-, die Handwerksmeister Kanonier-Corporals-, die Gesellen Kanoniers-Rang.. Die in ständigem Solde befindlichen Handwerksleute erhielten Montur, Service und Quartier. Handwerksleute konnten recrutiert werden, jedoch ohne Werbegeld. Das Jus gladii über das Feld-Zeugamt übte der General-Artillerie- Director entweder selbst aus oder übertrug es nach Belieben einem der drei Regiments-Commandanten: im ersteren Falle w'urde der Process dennoch bei jenem Regimente geführt, dem der Commandant des Feld-Zeugamtes angehörte. Die mit 1772 festgesetzte Untertheilung des Standes blieb nicht lange aufrecht, indem einzelne Personen, welche anfänglich dem allgemeinen Zeugs- Personal angehörten, ebenso wie die Extra-Chargen nun in den Stab versetzt wurden, so die Ober- und Unter-Zeugwarte, Munitionäre, der Feldscherer und Brückenmeister. Die Garnisons-Artillerie hatte das Commando über alle Zeugämter, das Haupt- Artillerie- und Haus-Artillerie-Zeugamt die Ober-Direction. 2) Artillerie-System 1772 (K. A., H. K. R. 1772 , 6 - 326).

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