Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)
Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation
112 Cavallerie-Batterien zählten je 28 Ober-, 37 Unter-Kanoniere; die 10 cm-Fuss- Batterien 32 Ober-, 43 Unter-Kanoniere, weiters die 8 cm-Fuss-Batterien, 30 Ober-, 36 Unter-Fahr-Kanoniere, die 8 cm-Cavallerie- und 10 cm-Fuss- Batterien je 40 Ober- und 40 Unter-Fahr-Kanoniere. Jede Batterie erhielt 1 Cur- schmied, 2 Sehmiede, 1 Sattler. Die Munitions-Colonnen 1, 2, 5 waren von Hauptleuten, die anderen von Oberlieutenants zu commandieren, jene Nr. 1, 2, 3, 5 hatten 2, die übrigen 1 Lieutenant im Stande. Der Gesammt-Stand der Colonnen Nr. 1, 2, 5 betrug 170, jener Nr. 3 hingegen 238, während die 4. und 6. je 165 Mann zählten. Ausser diesem Stande erhielten bei den verschiedenen Gruppen die Re- gimenter noch eine Anzahl von Fahr-Kanonieren. Das Ergänzungs-Depot, welches im Kriege ebenfalls 2 Hauptleute im Stande führte, hatte eine normale Stärke von 240 Mann, konnte aber durch Vermehrung der Bedienungs- und Fahr-Kanoniere auf 300 Mann gebracht werden. Im Masse der Betheilung der einzelnen Regimenter mit dem neuen Geschütz-Modell traten weiters folgende Aenderungen ein: 1. Die Batterien 1 bis 9 und die im Mobilisierungsfalle aufzustellenden Batterien Nr. 14 und 15 aller Regimenter, dann die Batterien Nr. 12 und 13 der Regimenter 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12 erhielten schweres 9 cm-Caliber und hiessen „schwere Batterien”. Sie hatten im Frieden 4, im Kriege 8 sechsspännige Geschütze. Die Batterien 10 und 11 aller Regimenter erhielten leichtes 8 cm- Caliber und hiessen „leichte Batterien”. Sie führten im Frieden 4, im Kriege 8 sechsspännige Geschütze. Ihre Munitionswagen erhielten ebenfalls 6 Pferde. Die Batterien 12 und 13 der Regimenter 3, 5, 9, 11, 13 wurden „reitende Batterien”, hatten stets 6 Geschütze, welche wie die Munitionswagen mit 6 Pferden bespannt waren. In der Numerierung und Caliberbezeichnung geschahen folgende Aenderungen. In schwere Batterien wurden umgewandelt: Die 8 cm-Fuss-Batterien Nr. 1 und 2 mit ihren Nummern; die 10 cm-Fuss- Batterie Nr. 8 mit Nr. 3; die 8 cm-Fuss-Batterie Nr. 3 mit Nr. 4; die 8 cm- Cavallerie-Batterie Nr. 5 mit ihrer Nummer; die 10 cm-Fuss-Batterien Nr. 9, 10, 11, 12 mit den Nummern 6 bis 9. Bei den Regimentern 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12 erhielt die 8 cm-Fuss-Batterie Nr. 4 die Nummer 12; die 10 cm-Fuss-Batterie Nr. 13 behielt diese Nummer. In leichte Batterien wurden umgewandelt: Von den Feld-Artillerie-Regimentem Nr. 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12 die 8 cm-Cavallerie-Batterie Nr. 6 mit der Nummer 10, jene Nr. 7 mit der Nummer 11 ; dann bei den Artillerie-Regimentern 3, 5, 9, 11, 13 die 8 cm-Fuss-Batterie Nr. 4 mit Nr. 10, die 10 cm-Fuss-Batterie 13 mit Nr. 11. In reitende Batterien wurden formiert bei den Feld-Artillerie-Regi- mentern 3, 5, 9, 11, 13 die 8 cm-Cavallerie-Batterien 6 und 7 mit den Nummern 12 und 13. Im Nachhange zu diesen Bestimmungen wurde endlich mit 8. October 1876 *) angeordnet: 1. Die Ausrüstung jedes Regiments wird vom Reichs-Kriegs-Ministerium mit Special-Verfügung befohlen. 2. Jede Batterie, welche mit dem neuen Material betheilt wird und nach Betheilung aller Batterien, das Regiment, haben nach erfolgter Uebernahme des Materials auf die Dauer der Jahre 1876, 1877 den neu normierten provisorischen Stand anzunehmen, welcher sich von dem mit 1878 geltenden Stande dadurch unterscheidet, dass die reitenden Batterien nur 4 statt 6 Geschütze führen, daher entsprechend weniger Leute und Pferde erhalten, ferner dass die Geschütze der leichten Batterien einstweilen nur mit 4 statt mit 6 Pferden bespannt sind, endlich dass per leichter und schwerer Batterie 1 Feuerwerker sammt Reitpferd und 1 Reservepferd fehlen. 3. Die Cavallerie-Batterien erhalten schon 1876 14, 1877 8 weitere Reitpferde ohne Rücksicht auf die Hinausgabe des neuen Materials. Die 2 noch fehlenden ergeben sich 1878 dadurch, dass bei Umwandlung dieser Batterien ') E. K. M„ Praes. Nr. Í989/2,