Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

113 aus bisherigen Cavallerie- in reitende Batterien, der Stand um 1 Offieiers-, 1 Unteroffieiers-Reitpferd vermindert wird. 4. Die nothwendig werdenden Aenderungen derKriegs-Stände der Batterien und Munitions-Colonnen und die Zusammensetzung letzterer werden mit Aus­gabe der organischen Bestimmungen verlautbart und haben als Basis für die Kriegseintheilung des Personals und der Pferde zu gelten. Bei einer Mobili­sierung hat jedes bereits mit dem neuen Material betheilte Regiment die neuen Formationen mit ihrem Stande anzunehmen. 5. Die reitenden Batterien werden in diesem Falle erst verständigt, ob sie mit 4 oder 6 Geschützen ausmarschieren1). Endlich erfolgte mit Allerhöchster Entschliessung vom 24. November 1876* 2 3 *) die Hinausgabe der neuen organischen Bestimmungen, welche bezüglich der Friedens-Stände an Personal, Geschützen und Fuhrwerken erst 1878 an­zunehmen waren. Bis dahin hatten auch jene Batterien, welche bereits mit dem neuen Material ausgerüstet waren und nicht mehr die vorher angeführten provi­sorischen Stände hatten, weniger an Mann und Pferden im Stande zu führen als die neuen Schemas angaben Und zwar erhielten die reitenden Batterien, da sie bis dahin nur 4 Geschütze hatten, um 37 Mann und entsprechend 44 Pferde, die leichten Batterien, nur mit 4 Pferden bespannt, um 1 Feuerwerker und 10 Pferde, die schweren Batterien um 1 Feuerwerker und 2 Pferde weniger Die neuen organischen Bestimmungen lauteten8): Die Feld-Artillerie besteht wie bisher aus 13 Regimentern mit den Nummern 1 bis 13. Jedes Regiment führt den Namen des jeweiligen Inhabers. Es gliedert sich für den Frieden in 4 Divisionen mit den Nummern I bis 1Y. Zu bestehen haben die I., II., III. Batterie-Division aus dem Stabe und 3 schweren Batterien mit den Nummern 1 bis 9 und dem Cadre für je 2 Munitions-Colonnen. die 1Y. Batterie-Division hingegen aus dem Batterie- Divisions-Stab, den 2 leichten Batterien Nr. 10 und 11 und den Batterien Nr. 12 und 13. Letztere sind bei den Regimentern 3, 5, 9, 11, 13 reitende, bei den anderen hingegen schwere Batterien. Ferner aus dem Ergänzungs-Depot-Cadre zur Aufstellung der sogenannten „schweren Reserve-Batterien” Nr. 14 und 15 und des Ergänzungs-Depots. Der Ergänzungs-Depot-Cadre hat im Frieden die Verwaltung des Augmentations-Vorrathes und des Feld-Ausrüstungs-Materials, er führt die Mannschaft des Regiments-Stabes, des Stabes der IV. Batterie-Division, respec­tive der V. und eventuell VI., dann jene der neu aufzustellenden Batterien Nr. 14 und 15 des Ergänzungs-Depots evident. (Die übrigen Bestimmungen bezüglich der Commandoführung der Regimenter, der Recrutierung, Waffenübungen u. s. w. blieben den früheren gleich.) Im Kriege werden die Batterien der Regimenter 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12 in 5, jene der Regimenter 3, 5, 9, 11, 13 in 6 Batterie-Divisionen formiert. Ausnahmsweise kann auch das Regiment Nr. 6 die Zahl von 6 Batterie- Divisionen bilden. Die Munitions-Colonnen 1 bis 6 formieren sich zu je 2 aus den Batterie- Divisionen I bis III. Ferner stellt der Ergänzungs-Depot-Cadre die schweren Batterien Nr. 14 und 15 und das Ergänzungs-Depot auf. Der Stab der IV. Batterie-Division formiert die Stäbe für die V., respec­tive auch VI. Batterie-Division. Es bilden sonach bei allen Regimentern: Die I. Batterie-Division die schweren Batterien Nr. 1, 2, 3 und die Munitions-Colonnen Nr. 1 und 4. II. Batterie-Division die schweren Batterien Nr. 4, 5, 6 und die Munitions- Colonnen Nr. 2 und 5. III. Batterie-Division die schweren Batterien Nr. 7, 8, 9 und die Munitions- Colonnen 3 und 6. *) R. K. M., Praes. Nr. 4989/1 vom 7. October 1876. *) R. K. M , Praes. Nr. 6106 vom Jahre 1876. 3; N. V. Bl. Nr. 53 ex 1876. Beschichte der k. und k. Wehrmacht. IV. Bd. I. Theil. 8

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