Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

109 Colonnen aufstellen. Die IV. Batterie-Division hatte in diesem Falle nur 2 schwere Beserve-Batterien und das Ergänzungs-Depot aufzustellen. Um vom peeuniären Standpunkte aus diese Massregeln zu erleichtern, schlug man vor, einstweilen vom bisherigen Stande der Batterien je 1 Corporal entfallen zu lassen. Später sollte dessen Stelle jedoch durch einen berittenen Feuerwerker ersetzt werden ’). Hinsichtlich der reitenden Batterien wurde noch bestimmt, dass diese aus den bestehenden Cavallerie-Batterien derart zu bilden seien, dass 10 derselben in 10 reitende umgewandelt werden, so dass entsprechend der Allerhöchsten Entschliessung vom 16. März 1876 die Zahl der Batterien im Kegimente mit 15 normiert erschien, obwohl dabei die Zahl der Geschütze, entgegen dieser Entschliessung, nach der sie 1560 betragen sollte, mit nur 1520 bemessen war. Mit der Ausgabe des neuen Feld-Materials sollte beim 11. Begiment begonnen werden, worauf das 9., 10., 2., 5., 7. zu folgen hätten * 2). Die Commissionsbeschlüsse wurden mit Allerhöchster Entschliessung vom 12. August und 25. September genehmigt. Nachdem nun in denselben viele Bestimmungen enthalten waren, welche von der Ausrüstung der Begimenter mit dem neuen Material nicht berührt wurden, so erschien es mit Bücksicht auf eine etwa im Uebergangsjahre 1877 nöthig werdende Mobilisierung von wesentlichem Vortheil, die Ausführung dieser schon 1876 anzubefeblen und durchzuführen3), weil es dann für die Mobilisierung gleich blieb, ob die Artillerie mit Geschützen und Fuhrwerken nach System 1863 oder 1875 ausmarschierte und weil dadurch schon jetzt die Vorraths- und Beserve-Anstalten der Armee im Felde, entsprechend der neuen Kriegs-Eintkeilung der Feld-Artillerie, geregelt werden konnten. Vorerst wurde angeordnet4): Die Ausgabe des Feld-Artillerie-Materials, Modell 1875, erfolgt nach Massgabe des Erzeugungs-Fortschrittes. Die Durchführung der organisatorischen und Standesänderungen hängt theils vom Fortschritte der Ausrüstung der Feld-Artillerie-Begimenter mit dem neuen Material, theils von der gesetzlichen Bewilligung der bezüglichen Mehrauslagen ab, welche erst mit 1878 in Kraft treten kann. Demnach haben die Artillerie-Begimenter für die Uebergangs-Periode einstweilen nur provi­sorische Stände anzunehmen. Die ohne Bücksicht auf das neue Geschütz-Modell erfolgenden Ver­änderungen sind sofort durcbzuführen und zwar: 1. In dem Kriegs-Stand jedes Begiments hat eine Batterie Nr. 15 mit dem Caliber der bisherigen Ergänzungs-Batterie zuzuwachsen. An Stelle letzterer ist ein Ergänzungs-Depot mit dem Stande der Ergänzungs-Batterie zu errichten. Die Obliegenheiten des früheren Ergänzungs-Batterie-Commandanten fallen nun dem Ergänzungs-Depot-Commandanten zu. 2. Der taktischen Gliederung entsprechend, werden im Kriege 5, respective 6 Batterie-Divisionen aufgestellt und zwar letztere Zahl bei den Begimentern 3, 5, 9, 11, 13. Die I., II. und V. Batterie-Division jedes Ke- giments ist zur Eintheilung bei den Infanterie-Truppen-Divisionen der Armee- Corps, die III. und IV. zur Verwendung als Corps-Artillerie bestimmt. Die VI. Batterie-Divisionen der obgenannten Begimenter erhalten ihre Eintheilung bei den selbständigen Cavallerie-Divisionen. 3. Die Batterie-Divisionen werden im Frieden und Kriege administrativ selbständig und erhalten hiezu Bechnungsführer und Hilfsarbeiter. Die Grund­buchsführung und Verwaltung der Augmentations-Vorräthe bleibt als eine gemeinschaftliche beim Begimente. 4. Hingegen wird die bisher vom Begimente zu bewirkende Aufstellung der Munitions-Colonnen nun der I., II., III. Batterie-Division übertragen, wozu der bestehende Munitions-Colonnen-Cadre aufgelöst und in diese Batterie- Divisionen vertheilt wird. !) R. K. M., Praes. Nr. 2694, vom 13. Juli 1876. 2) R. K. M., Praes. Nr. 4187, vom 10. September 1876. 3) R. K. M., Praes. Nr. 4740, Vortrag vom 19. September 1876. 4) R. K. M.. Praes. Nr. 4989, vom 6. October 1876.

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