Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs - Supplement. Geschichte der K. und K. Wehrmacht 4. (1905)

Die Artillerie - Geschicht der Organisation und Entwicklung der k. und k. Feld-Artillerie 1618-1903 - II. Die Feld-Artillerie-Regimenter 1772-1903 - A. Organisation

no 5. Der bestehende Ergänzungs-Batterie-Cadre erhält die Benennung Ergänzungs-Depot-Cadre und tritt in den Stand der IV. Batterie-Division. 6. Die bisherige Friedens-Eintheilung der Batterien in die Batterie- Divisionen wird dahin geändert, dass die 8 cm-Fuss-Batterie Nr. 4, dann die 8 em-Cavallerie-Batterie Nr. 6 aus der III. in die IV., dagegen die 10 em-Fuss- Batterien Nr. 11 und 12 aus der IV. in die III. Batterie-Division versetzt werden. Doch bleiben dieselben einstweilen bei ihren bisherigen Divisionen zugetheilt, bis die Dislocation der Regimenter geregelt ist. 7. Bei jedem bespannten Geschütze der Feld-Batterien ist im Frieden und Kriege als Commandant 1 Geschütz-Vormeister einzutheilen, welcher nach Rang, Distinction und Gebühr einem Corporalen gleichsteht. 8. Für den Werkstättendienst wird bei jedem Feld-Artillerie-Regiment im Krieg und Frieden 1 Regiments-Schlosser systemisiert, ausserdem haben sich im Stande jeder Batterie, im Frieden 1, im Kriege 2, der Schlosser- Profession kundige Soldaten zu befinden. Zur Durchführung dieser Anordnungen wurde mit 7. October verfügt'): Der unter einem herausgegebene Friedens- und Kriegs-Stand ist von allen Regimentern mit 1. November 1876, zu welcher Zeit auch die Rechnungs­führer den Batterie-Divisionen zugewiesen werden, anzunehmen. Die selbständige Administration der Batterie-Divisionen, verbunden mit der Creierung eigener Yerwaltungs- und Cassa-Commissionen, hat jedoch erst mit 1. Januar 1878 in Wirksamkeit zu treten. Die Verwaltung des Augmentations-Vorrathes, die Grundbuchsftihrung für das Regiment wird der Verwaltungs-Commission der IV. Batterie-Division übertragen. Nur der Augmentations-Vorrath an Feld-Ausrüstungs-Material bleibt der Regiments-Material-Verwaltungs-Commission. Alle Regimenter haben sich im Frieden folgenderweise zu gliedern: a) Regiments-Stab. b) I. Batterie-Division: Stab ; 8 em-Fuss-Batterien Nr. 1 und 2, 10 cm- Fuss-Batterie Nr. 8, Munitions-Colonnen-Cadre Nr. 1. II. Batterie-Division: Stab; 8 cm-Fuss-Batterie Nr. 3, 8 em-Cavallerie- Batterie Nr. 5, 10 cm-Fuss-Batterie Nr. 8, Munitions-Colonnen-Cadre Nr. 2. III. Batterie-Division: Stab; 10 cm-Fuss-Batterien Nr. 10, 11, 12, Muni- nitions-Colonnen-Cadre Nr. 3. IV. Batterie-Division: Stab; 8 cm-Fuss-Batterie Nr. 4, 8 cm-Cavallerie- Batterien Nr. 6 und 7, 10 cm-Fuss-Batterie Nr. 13, Ergänzungs-Depot-Cadre. In jeder Division wird das Proviantgeschäft von einem Officier des Cadres besorgt, die Batterie-Divisions-Stäbe treten bei ihrem Cadre, der Regiments-Stals beim Ergänzungs-Depot-Cadre in Verpflegung. Die Regiments-Unterofficiers-Bildungsschule und Regiments-Equitation sind ebenfalls letzterem zuzuweisen; der bei demselben eingetheilte zweite Hauptmann ist Commandant der Bildungs-Schule. Im Kriege : Hat der Munitions - Colonnen - Cadre Nr. 1 die Munitions - Colonnen 1 und 4; jener Nr. 2 die 2. und 5.; jener Nr. 3 die 3. und 6. Munitions-Colonne, der Ergänzungs-Depot-Cadre die 10 cm-Fuss-Batterie 14, dann bei den Regi­mentern 1 bis 6 die 8 cm-Fuss-Batterie Nr. 15, bei jenen 7 bis 13 die 10 cm- Fuss-Batterie Nr. 15, endlich bei jedem Regimente das Ergänzungs-Depot neu zu errichten. Gleichzeitig sind beim 3., 5., 9., 11., 13. Regiment von der IV. Batterie-Division die Stäbe für die V. und VI., bei den anderen nur für die V. Batterie-Division neu aufzustellen. Es erscheinen somit im Kriege bei den Divisionen I, II, III statt der Munitions-Colonnen-Cadres je 2 Munitions-Colonnen. Bei der IV. Batterie-Division der Regimenter 1, 2, 4, 6, 7, 8, 10, 12 fallen die beiden Fuss-Batterien aus; dieselbe bildet aus diesen Fuss-Batterien und zwar bei den Regimentern 1, 2, 4, 6 unter Einschluss der aufzustellenden 10 cm-Fuss-Batterie Nr. 14 und 8 cm-Fuss-Batterie Nr. 15, bei den Regimentern 7. 8. 10, 12 unter Einschluss der aufzustellenden 10 cm-Fuss-Batterie Nr. 14 und 15, eine V. Division. x) R. K. M., Praes. 4939/l, vom 7. October 1876.

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