Mitteilungen des k.u.k. Kriegs-Archivs 3. (Dritte Folge, 1904)
Major Semek: Die Artillerie im Jahre 1809
Die Artillerie im Jahre 1809. 63 Das Hauptdepot wurde womöglich in einer Landesfestung aufgestellt und war zur Deckung des Abganges bei der schweren wie bei der Hauptreserve bestimmt. Vergröberte sich die Entfernung der Armee vom Hauptdepot so sehr, daß die Möglichkeit einer genügend raschen Ergänzung in Frage kam, so wurden sogenannte Felddepots, auch Unterlags- oder Zwischendepots genannt, eingeschoben. Derlei Zwischendepots wurden eventuell auch für solche Armeeabteilungen errichtet, welche infolge ihrer räumlichen Entfernung von der Hauptarmee mit eigener Reserveartillerie ausgestattet worden waren. Aus dieser Verteilung des Artilleriemateriales und der Munition bei der Armee ergibt sich die Einteilung des Feldartilleriepersonales im Kriege. Dasselbe hatte die Linien- und Reservegeschütze, soweit für diese Artilleristen gefordert waren, zu bemannen, ihm oblagen ferner alle fachartilleristischen Arbeiten und Verrichtungen bei den angeführten Ersatzkörpern, die füglich mit dem heutigen Ausdrucke als Reserveanstalten bezeichnet werden können. Außerdem wurden die Artillerieregimenter auch zur Besatzung von Festungen, zur Erzeugung von Munition und Materiale, sowie zur Bemannung der Belagerungsartillerien herangezogen. Dieser umfassende Wirkungskreis, sowie das Bestreben, jedes Regiment gleichmäßig in Anspruch zu nehmen und nicht weniger der Grundsatz, die dem Kriegsschauplätze zunächst gelegenen Artillerieabteilungen, ohne Rücksicht auf die Regimentszugehörigkeit zur Armee einzuteilen, führten bei der relativ großen Zahl der aufzustellenden Armeen und Korps dazu, daß im Felde die Friedensverbände zerrissen und die einzelnen Regimenter ganz zerstreut wurden. Eine Ausnahme hievon zeigen nur die Reserveartillerien und die Depots, wo teilweise wenigstens der Kompagnieverband aufrecht blieb. Freilich führte auch die Bestimmung, daß die nach der Besetzung der Liniengeschütze überzähligen Mannschaften der Kompagnien, in neue für den jeweiligen Bedarf gebildete Kompagnien zu vereinen seien, zur weiteren Auflösung der-